Eine Fahrt mit der Rijekaer Buslinie 1 entwickelte sich im Februar 2023 zu einem dramatischen Vorfall, nach dem der Fahrer von Autotrolej erklärte, er habe um sein Leben gefürchtet. Das Amtsgericht in Rijeka hat den Fall kürzlich mit einem Urteil abgeschlossen, in dem der Angeklagte, ein kroatischer Staatsbürger, geboren 1986, der Störung der öffentlichen Ordnung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt wurde.
Beleidigungen und Aufforderung zu einer körperlichen Auseinandersetzung
Nach den vom Gericht festgestellten Tatsachen begann der Vorfall, als der Mann an der Haltestelle Pećine einstieg. Während der Fahrt lärmte und schrie er laut und wandte sich in einem Moment mit drohendem Ton an den Fahrer: "Komm her, ich schlage dich k.o.". Er versuchte auch, ihn körperlich anzugreifen, aber der Fahrer schaffte es, ihn mit Hilfe anwesender Fahrgäste an der Haltestelle Kantrida aus dem Fahrzeug zu werfen.
Der Fahrer schilderte vor Gericht ausführlich, was geschah. Seinen Worten zufolge machte der Fahrgast den Eindruck, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen, und hatte kein Ticket für die Fahrt. An jeder Haltestelle protestierte er, wenn der Bus anhielt, und als er aussteigen sollte, hielt er sich an den Griffen fest und provozierte ihn mit den Worten: "Komm, wirf mich raus, wenn du kannst."
Steinwürfe auf den Bus und ein zweiter Angriff mit einem Stock
Der hinausgeworfene Fahrgast beruhigte sich nicht. Der Fahrer bezeugte, dass der Mann ihn mit Steinen bewarf. Nachdem er die Polizei informiert hatte, wendete der Fahrer den Bus an der Haltestelle Bivio und fuhr zurück in Richtung Stadtzentrum von Rijeka. Doch an der Haltestelle 3. maj sah er denselben Mann erneut, diesmal in Begleitung einer anderen Person.
Nach der Aussage des Fahrers trug dieser andere Mann eine Sturmhaube und einen Stock in der Hand, während der Angeklagte einen Stein hielt. Sie schlugen mit dem Stock gegen den Bus und warfen einen Stein darauf. Glücklicherweise wurde kein Glas zerbrochen, und der Fahrer setzte die Fahrt ohne anzuhalten fort. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine Fahrgäste mehr im Fahrzeug.
"Ich hatte wirklich Angst um mich und mein Leben"
Der Fahrer, Vater von sechs Kindern, erklärte vor Gericht, dass er während des gesamten Vorfalls "wirklich Angst um sich und sein Leben" hatte. Der Vorfall habe ihn gedemütigt, und er habe seine Vorgesetzten gebeten, ihn in Zukunft nicht mehr auf der Linie 1 einzusetzen. Er betonte, dass er bisher keine Probleme mit dem Gesetz gehabt habe und nicht konfliktsuchend sei.
Der Angeklagte erzählte der Polizei eine völlig andere Version. Er behauptete, alles habe sich auf einer anderen Linie abgespielt und der Konflikt sei dadurch entstanden, dass der Fahrer seinem kranken Freund den Zutritt zum Bus verweigert habe. Obwohl er einräumte, dass es zu einem verbalen Schlagabtausch gekommen sei, beschrieb er einen viel milderen Ablauf. Das Gericht folgte jedoch der Aussage des Fahrers, die es als "ehrlich, lebensnah, logisch und überaus überzeugend" bewertete, und verwarf die Darstellung des Angeklagten als unwahr und darauf ausgerichtet, Verantwortung zu vermeiden.
100 Euro Strafe und Freispruch vom Vorwurf der Diskriminierung
Für die Störung der öffentlichen Ordnung wurde der Mann zu der maximalen Geldstrafe von 100 Euro verurteilt, gemäß dem zum Zeitpunkt des Vorfalls geltenden Gesetz. Wenn er innerhalb der vorgesehenen Frist zwei Drittel dieses Betrags, also 66,67 Euro, zahlt, gilt die Strafe als vollständig beglichen. Da er arbeitslos ist, wurde er auch von der Zahlung der Verfahrenskosten freigestellt.
Der zweite Teil des Urteils brachte jedoch eine unerwartete Wendung. Die Polizei hatte den Angeklagten auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung wegen Beleidigungen auf ethnischer Grundlage angeklagt, konkret wegen der Worte: "Ich ficke deine Zigeunermutter, warum hast du angehalten". In diesem Anklagepunkt wurde der Mann freigesprochen, jedoch nicht, weil das Gericht nicht glaubte, dass die Worte geäußert wurden. Das Problem lag in der Art und Weise, wie die Polizei den Strafantrag formuliert hatte.
Das Gericht erläuterte, dass für eine solche Ordnungswidrigkeit in der Sachverhaltsschilderung ausdrücklich angegeben werden muss, dass die Person mit direkter Absicht gehandelt hat, um bei jemandem aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit Angst zu erregen oder ein feindseliges, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld zu schaffen und dadurch die Würde einer anderen Person zu verletzen. Genau dieses entscheidende Element war nach Ansicht des Gerichts im Polizeilichen Strafantrag nicht korrekt angegeben, weshalb das Gericht für diese Ordnungswidrigkeit keine Schuld feststellen konnte.