Das Kommunale Strafgericht in Zagreb hat eine Zagreber Psychologin wegen Verleumdung zum Nachteil der ehemaligen Leiterin des Kindergartens Srednjaci, L. J., für schuldig befunden. Sie wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.466,67 Euro verurteilt; das Urteil wurde Ende 2025 gefällt und ist kürzlich öffentlich zugänglich geworden.
Dem Urteil zufolge hatte die Psychologin im Frühjahr 2021 eine Anzeige an die Kinderbeauftragte Helenca Pirnat Dragičević, das Stadtamt für Bildung und andere Institutionen geschickt. Darin schilderte sie, so das Gericht, unwahr ein Ereignis vom März 2021, das sich in einem Park neben dem Kindergarten abgespielt hatte.
Konflikt im Park während der Pandemie
Der Vorfall ereignete sich auf dem Höhepunkt der Covid-19-Pandemie. Die damalige Leiterin L. J. traf nach Feierabend in einem nahegelegenen Park versammelte Eltern und Kinder an. Sie fotografierte sie und erklärte später vor Gericht ihre Beweggründe.
Ich sagte ihnen, dass wir im Kindergarten ununterbrochen arbeiten, um die epidemiologischen Maßnahmen einzuhalten. Ich habe die versammelten Eltern gefilmt, um im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage im Kindergarten einen Beweis zu haben, dass sich Kinder und Eltern außerhalb der Einrichtung treffen. Ich machte drei Aufnahmen, um den Kindergarten zu schützen, falls es zu einer Infektion kommt. Ich handelte als Bürgerin, nicht als Leiterin.
Die ehemalige Leiterin betonte, niemanden beleidigt oder bedroht zu haben, auch wenn die Kommunikation wegen der Abstandsregeln laut war. Ihre Version des Geschehens bestätigte auch eine der anwesenden Mütter. Sie sagte, der Ton der Leiterin sei gereizt und anklagend gewesen, aber darüber hinaus sei nichts besonders Problematisches gewesen, und sie erinnere sich nicht an Drohungen.
Verteidigung: "Ich wollte mein Kind schützen"
Die verurteilte Psychologin bestritt während des Verfahrens nicht, die Anzeige eingereicht zu haben, behauptete jedoch, ihre Absicht sei nicht gewesen, die Leiterin zu verleumden, sondern ihr eigenes Kind zu schützen. Sie habe befürchtet, dass die Fotos in sozialen Netzwerken landen könnten.
Ich hatte keine böse Absicht. Meine Absicht war es, mein Kind zu schützen. Ich wusste nicht, was mit der Aufnahme passieren würde, die sie gemacht hatte, und ich befürchtete, dass das Foto in sozialen Netzwerken landen könnte.
Sie fügte hinzu, dass ihr nicht das Fotografieren der Kinder unter kontrollierten Bedingungen an sich problematisch erschien, sondern die Möglichkeit ihrer Veröffentlichung mit Hassreden. Sie betonte auch, dass für sie die ganze Geschichte beendet war, sobald sie die Anzeige abgeschickt hatte.
Gericht: Sie hätte einfach eine E-Mail schicken können
Das Gericht akzeptierte ihre Verteidigung nicht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Psychologin, wenn ihr ausschließliches Ziel der Schutz des Kindes gewesen wäre, dem Kindergarten eine E-Mail hätte schicken und darum bitten können, den Schutz der Identität der Kinder zu beachten. Stattdessen habe sie eine Anzeige an Institutionen geschickt, mit Vorwürfen, die nicht als wahr bestätigt wurden.
Im Verfahren wurde nicht bewiesen, dass L. J. Eltern beleidigt, angeschrien oder bedroht hat. Auch die Bildungsinspektion, die nach Eingang der Anzeige vor Ort war, konnte keine Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem strittigen Vorfall feststellen.
Die ehemalige Leiterin beschrieb in ihrer Aussage die Folgen der anonymen Anzeige. Nach etwa zehn Tagen erhielt sie eine Mitteilung darüber, musste sich gegenüber zahlreichen Institutionen äußern, und auch die Inspektion kam in den Kindergarten. Schon dieser Prozess, so sagte sie, habe ihren beruflichen Ruf geschädigt.