Die Entscheidung des kroatischen Gerichts, die Verdächtigen, die sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in sozialen Medien live übertragen hatten, auf freien Fuß zu setzen, hat eine Welle der Empörung ausgelöst und die Frage aufgeworfen, wessen Sicherheit die Justiz tatsächlich schützt. Obwohl die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt hatte, entschied das Gericht, dass "derselbe Zweck auch mit milderen Maßnahmen erreicht werden kann", wie etwa Kontaktverbot oder Meldepflicht bei der Polizei.
Der Autor des Artikels auf Totalinfo.hr, M. P., warnt jedoch, dass sich solche Vorsichtsmaßnahmen in Kroatien bereits als "Papiertiger" erwiesen haben, was in schlimmsten Fällen zu wiederholten Angriffen oder schweren Verbrechen geführt hat. Besonders besorgniserregend ist die Ignorierung der sekundären Traumatisierung des Opfers, dem durch die Rückkehr der Verdächtigen in dasselbe Umfeld signalisiert wird, dass es sich selbst überlassen ist.
Deutschland und Österreich: Wiederholungsgefahr als zentraler Haftgrund
Im Gegensatz zu Kroatien erkennen die deutschen und österreichischen Gesetze die Wiederholungsgefahr ausdrücklich als primären Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft an. Dies gilt insbesondere für schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, häusliche Gewalt und Straftaten gegen Minderjährige. Bei besonders brutalen Fällen wird auch die Störung der öffentlichen Ordnung berücksichtigt, also das allgemeine Unsicherheitsgefühl, das der Verbleib des Verdächtigen auf freiem Fuß auslösen würde.
Frankreich: Strenge Vorgehensweise bei digitaler Gewalt gegen Minderjährige
Die französische Justiz ist äußerst streng, wenn es um Straftaten gegen Minderjährige und digitale Gewalt geht. In Fällen mit sexueller Gewalt wird die Untersuchungshaft sehr kurzfristig angeordnet, um das Opfer vor jeglichem Einfluss zu schützen, und der Verdächtige wird getrennt gehalten, bis die Analyse der digitalen Spuren abgeschlossen ist.
Skandinavische Länder: Schnelle Reaktion auf digitale Verbrechen
In Schweden und Dänemark wird das öffentliche Teilen und Übertragen von sexuellem Missbrauch, das sogenannte Live-Streaming, mit besonderer Schwere behandelt. Die Untersuchungshaft wird in der Regel sofort angeordnet, wegen der großen Gefahr, dass elektronische Beweise vernichtet und der Inhalt weiter im Internet verbreitet wird.
Gerechtigkeit, die die Schwächsten nicht schützt, ist keine Gerechtigkeit
Der Fall der jungen Männer, die den Missbrauch einer Minderjährigen übertragen haben, ist nicht nur eine weitere Schlagzeile in der Kriminalchronik, sondern eine Diagnose der tiefgreifenden Dysfunktion der kroatischen Justiz. Während Richter in ihren Büros stur leere Rechtsformeln und formale Auslegungen von Sicherheitsmaßnahmen befolgen, bleiben auf den Straßen und in den Schulen verängstigte Opfer und Familien zurück, die den Institutionen nicht mehr vertrauen.
Kroatische Richter berufen sich oft auf die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und auf überfüllte Gefängnisse, wobei sie übersehen, dass die Rechte der Verdächtigen nicht wichtiger sein dürfen als das Recht des Opfers auf Sicherheit, Leben und Würde. Während andere europäische Länder "genug" sagen und Verdächtige schwerer Gewaltverbrechen bereitwillig inhaftieren, sendet Kroatien weiterhin die Botschaft an das Opfer, zu schweigen und Verbrechen nicht zu melden.