Fischer, die mit steigenden Betriebskosten zu kämpfen haben, können ab heute Anträge auf staatliche Unterstützung stellen. Auf der Website der Fischereibehörde wurden am Mittwoch, dem 12. August, zwei öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht, die die Kompensation von Preiserhöhungen, insbesondere des blauen Diesels, dessen Preis infolge der Krise im Nahen Osten gestiegen ist, zum Ziel haben. Die Beihilfen stehen auch für Fahrzeuge zur Verfügung, die Benzin verwenden.
Die erste Ausschreibung, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird, richtet sich an kleinere Fahrzeuge bis 12 Meter, die mit passiven Fanggeräten fischen, sowie an Rampon- und Dredgefahrzeuge bis 18 Meter. Die zweite Ausschreibung wird im Rahmen des Programms für Fischerei und Aquakultur der Republik Kroatien durchgeführt, das aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) kofinanziert wird, und umfasst Schleppnetze und Ringwaden aller Längen, Aquakultur und die Verarbeitungsindustrie.
Zwei Ausschreibungen, unterschiedliche Bedingungen
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Ausschreibungen liegt im Umfang der abgedeckten Kosten. Die erste Ausschreibung kompensiert ausschließlich die Erhöhung der Kraftstoffkosten. Die zweite kann neben Kraftstoff auch Preissteigerungen bei Energie, Materialien, Rohstoffen, Reparaturen und anderen Betriebskosten abdecken.
Für die erste Ausschreibung musste das Fahrzeug im Jahr 2025 mindestens 40 registrierte Fischtage aufweisen und einen Mindestwert der verkauften Fänge von 8.000 Euro erzielen. Bei der zweiten Ausschreibung, die für Schleppnetze und Ringwaden bestimmt ist, liegt die Schwelle für den Wert der verkauften Fänge im Jahr 2025 höher und beträgt 10.000 Euro, bei derselben Mindestanzahl von 40 Fischtagen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fischer nicht selbst das Segment der Flotte wählt, zu dem er gehört. Die Fischereibehörde bestimmt das Segment anhand der Fahrzeuglänge, des im Jahr 2025 registrierten Hauptfanggeräts sowie der Daten aus den offiziellen Registern und Fangberichten.
Wie die Beihilfehöhe berechnet wird
Die Höhe der monatlichen Beihilfe für Fischereifahrzeuge wird in beiden Ausschreibungen nach einer einfachen Formel berechnet: Der Betrag pro Fischtag für das jeweilige Flottensegment wird mit der Anzahl der registrierten Fischtage des Fahrzeugs in diesem Monat multipliziert.
Der Betrag pro Tag basiert auf der Berechnung der durchschnittlichen Kraftstoffkosten für diesen Fahrzeugtyp aus dem Jahr 2024 und dem Prozentsatz, um den der durchschnittliche Preis für blauen Diesel im jeweiligen Monat 2026 im Vergleich zum Referenzpreis von 2025 gestiegen ist. Der Referenzpreis für blauen Diesel wurde auf 0,75 Euro pro Liter ohne Mehrwertsteuer festgelegt. Die konkreten Beträge pro Tag für die einzelnen Segmente werden später veröffentlicht, sobald Daten zum durchschnittlichen Kraftstoffpreis für jeden Monat vorliegen.
Bei der zweiten Ausschreibung umfasst der Betrag pro Fischtag zwei Komponenten: die geschätzte Erhöhung der Materialkosten, berechnet auf der Grundlage des Durchschnitts der Jahre 2023 und 2024, sowie die geschätzte Erhöhung der Kraftstoffkosten. Zur Veranschaulichung führt das Meer ein hypothetisches Beispiel an: Wenn die üblichen Kraftstoffkosten des Segments 100 Euro pro Tag betragen und der Diesel im betrachteten Monat um 20 Prozent gegenüber dem Referenzpreis steigt, beträgt die Kompensation 20 Euro pro Tag. Für ein Fahrzeug mit 12 Fischtagen im Monat würde die monatliche Beihilfe 240 Euro betragen.
Begrenzungen, Fristen und Antragsverfahren
Bei der ersten Ausschreibung beträgt der maximale Beihilfebetrag pro Begünstigtem für den gesamten Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2026 50.000 Euro. Wenn derselbe Begünstigte mehrere Fahrzeuge besitzt, wird der Betrag für jedes Fahrzeug einzeln berechnet, aber die Gesamtsumme aller Zahlungen darf diese Grenze nicht überschreiten.
Der Antrag wird pro Begünstigtem gestellt, was bedeutet, dass ein Eigentümer mehrerer förderfähiger Fahrzeuge nicht für jedes Fahrzeug einen separaten Antrag einreichen muss, sondern alle mit einem Formular abdeckt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Begünstigte gleichzeitig ein kleines Fahrzeug und eine Ringwade oder ein Schleppnetz besitzt, dann nutzt er die Beihilfemaßnahmen aus beiden Ausschreibungen.
Die erste Runde beider Ausschreibungen deckt den Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2026 ab. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist kurz: Sie begann am 8. August und dauert bis zum 31. August 2026. Die Anträge sind mit der zugehörigen Dokumentation per Einschreiben zu senden oder persönlich in einem verschlossenen Umschlag an das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Abteilung Fischerei, Ulica grada Vukovara 78, 10000 Zagreb, abzugeben.