Das Bezirksgericht in Dubrovnik hat einen Mann nicht rechtskräftig zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, ein Kind unter 15 Jahren sexuell missbraucht und für Pornografie ausgebeutet zu haben. Der Missbrauch, der sich über Monate erstreckte, erfolgte über das soziale Netzwerk Snapchat.
Drohungen, Erpressung und Forderung nach expliziten Inhalten
Laut Urteil begann der Angeklagte die Kommunikation mit dem Mädchen in dem Wissen, dass er mit einem Kind sprach. Nachdem sie ihm ihr Alter offenbart hatte, forderte er zunächst ein Foto von ihr und steigerte dann seine Forderungen, indem er Bilder in Unterwäsche und mit nackten Brüsten verlangte. Als er vollständig nackte Fotos forderte, begann er mit Drohungen, diese auf Instagram und Facebook zu veröffentlichen, den Eltern zu schicken, der Polizei zu melden oder persönlich an ihre Adresse zu kommen.
Die Einschüchterung und Beleidigungen zeigten Wirkung, und das Mädchen schickte unter Druck auch intime Videoclips. Das Gericht charakterisierte den gesamten Fall als schweres Verbrechen, das bewusst und mit direktem Vorsatz begangen wurde.
Geständnis und erschwerende Umstände
Der Angeklagte gestand die Schuld in der Verhandlung und drückte Reue aus, wobei er sich auf schwierige familiäre und Lebensumstände berief. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass dies die Schwere der begangenen Taten nicht mindert. Als mildernden Umstand wurde ihm gerade das Geständnis angerechnet, doch auf der anderen Seite der Waage standen zahlreiche erschwerende Umstände.
Entscheidend war, dass er den Missbrauch über einen längeren Zeitraum ausübte und dass er bereits früher rechtskräftig wegen ähnlicher Straftaten verurteilt worden war. Das Gericht setzte für die erste Tat, den sexuellen Missbrauch, eine Strafe von fünf Jahren Haft fest, und für die zweite, die Ausbeutung von Kindern für Pornografie, eine Strafe von drei Jahren Haft. Anschließend verhängte es eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft.
Zusätzlich zur Haftstrafe muss der Verurteilte alle Verfahrenskosten tragen, einschließlich Pauschalgebühren und Sachverständigenkosten. Das Gericht stellte in dem Urteil auch fest, dass er während der Haftzeit psychotherapeutische Unterstützung benötigen wird.