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Direktor aus Sisak unter Betrugsverdacht: Schaden von 89.208 Euro

Die Staatsanwaltschaft in Sisak hat Ermittlungen gegen einen 35-jährigen Geschäftsführer und dessen Handelsgesellschaft wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug eingeleitet.

Foto: Wikipedia (Odvjetnik)
Kurz gesagt
  • Die Staatsanwaltschaft in Sisak hat Ermittlungen gegen einen 35-jährigen Geschäftsführer und dessen Firma eingeleitet.
  • Der Beschuldigte versprach Kunden Waren, die er nicht lieferte, und bezahlte den Transportdienst nicht.
  • Der Gesamtschaden für die geschädigten Kunden und das Transportunternehmen beträgt 89.208,65 Euro.
  • Der Betrug ereignete sich zwischen April 2024 und Mai 2025 in der Umgebung von Sisak.

Die Staatsanwaltschaft in Sisak hat eine Untersuchung gegen einen 35-jährigen kroatischen Staatsbürger und die von ihm geführte Handelsgesellschaft eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, durch gewerbsmäßigen Betrug einen Vermögensvorteil in Höhe von 89.208,65 Euro erlangt zu haben, wie am Sonntag, dem 10. August 2026, bekannt gegeben wurde.

So funktionierte der Betrug

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte im Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 20. Mai 2025 in der Umgebung von Sisak als Geschäftsführer der Handelsgesellschaft Kunden die Lieferung von Waren aus dem Sortiment seines Unternehmens versprochen haben, obwohl er wusste, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen konnte. Die Kunden waren Inhaber von landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Handwerksbetrieben und anderen Handelsgesellschaften.

Nachdem sie ihm vertraut und die geforderten Beträge auf das Firmenkonto überwiesen hatten, lieferte der Beschuldigte die Ware weder aus noch erstattete er das Geld. Gleichzeitig bezahlte er ein Transportunternehmen nicht, das die Transportleistung erbracht hatte. Es wird angenommen, dass er wusste, dass er die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen konnte.

Rechtliche Einordnung

Gegen den 35-Jährigen wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs nach Artikel 247 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Strafgesetzbuches ermittelt. Die juristische Person, also die Handelsgesellschaft, haftet gemäß Artikel 247 Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 52 des Strafgesetzbuches und Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten.

Schaden für lokale Wirtschaft

Der gesamte Vermögensvorteil, den der Beschuldigte für sein Unternehmen erlangt hat, beträgt 89.208,65 Euro. In dieser Höhe wurden zahlreiche Kunden geschädigt, darunter landwirtschaftliche Familienbetriebe und Handwerker, sowie das Transportunternehmen. Die Identität des Beschuldigten wurde nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gesamtschaden des Betrugs? +
Der Beschuldigte erlangte für sein Handelsunternehmen einen Vermögensvorteil in Höhe von insgesamt 89.208,65 Euro.
Wer sind die Geschädigten? +
Geschädigt sind Inhaber von landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Handwerksbetrieben, anderen Handelsgesellschaften sowie ein Transportunternehmen.
In welchem Zeitraum wurde die Straftat begangen? +
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ereignete sich der Betrug zwischen dem 1. April 2024 und dem 20. Mai 2025.
Wurde die Identität des Beschuldigten veröffentlicht? +
Nein, die Staatsanwaltschaft in Sisak hat die Identität des 35-jährigen kroatischen Staatsbürgers nicht veröffentlicht.

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