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Split: Ohne Führerschein mit Messer und Methadon unterwegs

Die Polizei stoppte am Freitagabend in Split einen 46-Jährigen ohne Führerschein, der einen Drogentest verweigerte und bei dem Methadon und ein Messer gefunden wurden. Trotz des Antrags auf 60 Tage Haft ließ das Gericht ihn frei.

Foto: Wikipedia (Sud)
Kurz gesagt
  • Die Polizei stoppte am Freitagabend in Split einen 46-Jährigen, der ohne Führerschein fuhr.
  • Der Fahrer verweigerte den Drogentest, und bei ihm wurden Methadon ohne Rezept und ein Messer gefunden.
  • Die Polizei beantragte 60 Tage Haft und 12 Monate Fahrverbot, aber das Gericht ließ ihn frei.
  • Der Fall wurde an das reguläre Gerichtsverfahren überwiesen.

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am vergangenen Wochenende in Split, als die Polizei einen 46-jährigen Mann am Steuer eines Autos stoppte. Die routinemäßige Kontrolle eskalierte schnell, als sich herausstellte, dass der Fahrer nie eine Fahrprüfung abgelegt hatte, und eine Durchsuchung förderte gefährliche Gegenstände und Substanzen zutage.

Verweigerte den Test, Methadon und Messer gefunden

Nach Angaben der Polizei erfolgte die Kontrolle am Freitagabend, dem 7. August, gegen 22 Uhr in der Ulica Hrvatske nezavisnosti. Während der Maßnahmen verweigerte der 46-Jährige den Drogentest sowie die ärztliche Untersuchung und die Entnahme von Blut und Urin. Bei der weiteren Kontrolle fanden die Beamten zwei Fläschchen Methadon, für die er kein ärztliches Rezept vorweisen konnte.

Darüber hinaus hatte der Mann ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa 15 Zentimetern bei sich, das ihm sofort abgenommen wurde. Aufgrund der Gesamtumstände wurde er festgenommen und dem zuständigen Gericht vorgeführt.

Polizei forderte 60 Tage Haft, Gericht entschied anders

Da es sich um eine Person handelt, die wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstößt, schlug die Polizei dem Gericht eine Strafe von 60 Tagen Haft vor. Zudem wurde ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse B für die Dauer von 12 Monaten beantragt.

Das zuständige Gericht folgte dem Antrag auf Untersuchungshaft jedoch nicht. Der Mann wurde freigelassen, und das gesamte Verfahren wurde an das ordentliche Verfahren verwiesen.

Zwei Wiederholungstäter mit unterschiedlichen Ergebnissen

Interessanterweise wurde am selben Tag im Raum Split ein weiterer Verkehrssünder festgenommen, dessen Fall völlig anders endete. Beamte der Polizeistation Solin versuchten gegen 3:28 Uhr, einen 42-jährigen Motorradfahrer mit Licht- und Tonsignalen zu stoppen, doch dieser hielt nicht an, sondern fuhr weiter in Richtung Split. Schließlich wurde er in der Ulica Zbora narodne garde gestoppt.

Es stellte sich heraus, dass es sich um einen mehrfachen Verkehrssünder handelt, der bereits dreimal rechtskräftig verurteilt wurde, unter anderem wegen der Verweigerung eines Drogentests. Diesmal fuhr er Motorrad, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, nachdem er 12 negative Punkte gesammelt hatte und noch nicht wieder fahrberechtigt war. Die Polizei beschlagnahmte vorläufig das Motorrad und beantragte beim Gericht die Untersuchungshaft, eine Strafe von 45 Tagen Haft, eine Geldstrafe von 390 Euro sowie die dauerhafte Einziehung des Motorrads. Das Gericht ordnete für den 42-Jährigen eine Haft von 11 Tagen an, danach wurde er ins Gefängnis überstellt.

So standen zwei Wiederholungstäter innerhalb von weniger als einem Tag wegen schwerer Verkehrsdelikte vor Gericht, jedoch mit völlig unterschiedlichem Ausgang – einer landete hinter Gittern, während der andere, mit Methadon und Messer, freigelassen wurde.

Häufige Fragen
Warum hat die Polizei den 46-Jährigen in Split gestoppt? +
Die Polizei stoppte ihn, weil er ein Auto ohne Führerschein fuhr.
Was wurde bei dem festgenommenen Mann gefunden? +
Bei ihm wurden zwei Fläschchen Methadon ohne Rezept und ein Messer mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge gefunden.
Welche Strafe hat die Polizei beantragt? +
Wegen wiederholter Verstöße beantragte die Polizei 60 Tage Haft und 12 Monate Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse B.
Warum wurde der Mann freigelassen? +
Das zuständige Gericht folgte dem Antrag der Polizei auf Untersuchungshaft nicht und verwies den Fall an das reguläre Verfahren.

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