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Splits Alkoholverbot nach 21 Uhr bleibt auf dem Papier stecken

Obwohl der Stadtrat die Entscheidung bereits am 29. Juli getroffen hat, ist sie wegen Verzögerungen bei der Veröffentlichung im Amtsblatt noch nicht in Kraft getreten. Ratsherr Jakov Prkić warnt, dass die Maßnahme weniger als einen Monat gelten könnte.

Foto: Wikipedia (Službeni glasnik)
Kurz gesagt
  • Die Entscheidung zur Beschränkung des Alkoholverkaufs nach 21 Uhr in Split wurde am 29. Juli getroffen, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Ratsherr Jakov Prkić warnt, dass die Maßnahme wegen der Verzögerung frühestens am 19. August in Kraft treten wird.
  • Da die Entscheidung nur bis zum 15. September gilt, könnte das Verbot weniger als einen Monat in Kraft sein, was seine Wirkung in Frage stellt.

Die Entscheidung zur Beschränkung des Verkaufs alkoholischer Getränke in Split, die eines der Schlüsselinstrumente zur Beruhigung der Lage im Stadtzentrum während der Tourismussaison sein sollte, ist in einem Verwaltungsverfahren stecken geblieben. Obwohl der Stadtrat sie bereits am 29. Juli 2026 verabschiedet hat, wurde sie bis heute nicht im Amtsblatt der Stadt Split veröffentlicht, was eine notwendige Voraussetzung für ihr Inkrafttreten ist.

Auf die Verzögerung hat der Splitter Stadtrat Jakov Prkić von der Partei Direkt öffentlich hingewiesen und die Stadtregierung sowie Bürgermeister Tomislav Šuta wegen der Langsamkeit bei der Umsetzung kritisiert. "Die Entscheidung wurde lange angekündigt, und das Handelsgesetz wurde geändert, um sie ermöglichen zu können. Nach all den medialen Auftritten von Bürgermeister Šuta zum Alkoholverbot nach 21 Uhr wäre zu erwarten gewesen, dass die Entscheidung so schnell wie möglich in Kraft tritt. Aber dem ist nicht so", so Prkić.

Der achte Tag nach der Veröffentlichung ist entscheidend für den Beginn der Anwendung

Gemäß dem Verfahren tritt die Entscheidung am achten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Da seit der Verabschiedung in der Sitzung des Stadtrats bereits 12 Tage vergangen sind, zeigt Prkićs Rechnung, dass das Verbot selbst bei sofortiger Veröffentlichung des Amtsblatts frühestens am 19. August 2026 in Kraft treten könnte.

Das Problem wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass die Entscheidung als saisonale Maßnahme konzipiert ist und nur bis zum 15. September 2026 gilt. Das bedeutet, dass die Beschränkung des Alkoholverkaufs nach 21 Uhr bei einem Inkrafttreten Mitte August weniger als einen Monat in Kraft wäre.

Vernachlässigbare Wirkung auf dem Höhepunkt der Saison

Prkić ist der Ansicht, dass die gesamte Maßnahme dadurch ihren Sinn verloren hat. "Da die Entscheidung über das Alkoholverbot nach 21 Uhr bis zum 15. September gilt, wird sie weniger als einen Monat in Kraft sein. Eine große Wirkung wird es nicht geben, und mit dieser Verzögerung wird sie vernachlässigbar sein", so der Ratsherr.

Die Beschränkung wurde ursprünglich als Reaktion auf Probleme mit der Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe im Zentrum von Split präsentiert, insbesondere solchen, die mit übermäßigem Alkoholkonsum in der Nacht verbunden sind. Da der intensivste Teil der Tourismussaison zu Ende gehen wird, wenn die Maßnahme schließlich in Kraft tritt, wird ihre tatsächliche Reichweite in Frage gestellt.

Seine Kritik an der Stadtverwaltung schloss Prkić mit einer ironischen Botschaft ab: "Lasst uns gemeinsam klatschen, damit der Applaus besser zu hören ist."

Häufige Fragen
Wann wurde die Entscheidung über das Alkoholverkaufsverbot in Split getroffen? +
Die Entscheidung wurde vom Stadtrat der Stadt Split am 29. Juli 2026 getroffen.
Warum ist das Verbot noch nicht in Kraft getreten? +
Die Entscheidung wurde noch nicht im Amtsblatt der Stadt Split veröffentlicht, und sie tritt erst am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bis wann wird das Alkoholverkaufsverbot nach 21 Uhr in Kraft sein? +
Die Entscheidung ist zeitlich begrenzt und gilt bis zum 15. September 2026.
Wie lange könnte das Verbot tatsächlich gelten? +
Nach Schätzung des Ratsherrn Jakov Prkić wird es, wenn es am 19. August in Kraft tritt, weniger als einen Monat in Kraft sein.

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