Das Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten in Zagreb hat rechtskräftig einen Fahrer verurteilt, der seinen Lastkraftwagen Fiat Scudo unverschlossen, mit heruntergelassenem Fenster und Schlüsseln im Inneren zurückgelassen hatte, mitten auf der linken Fahrspur an der Kreuzung von Maksimirska und Svetica. Der Vorfall ereignete sich am 7. Februar 2024 gegen 23:40 Uhr, und das Urteil erging am 16. April 2026, was bestätigt, was viele Fahrer entweder nicht wissen oder leichtfertig ignorieren.
Hindernis mitten in der Nacht
Die polizeiliche Unfallaufnahme vor Ort ergab ein leeres, unverschlossenes Fahrzeug mit Schlüsseln im Inneren und heruntergelassenem Fahrerfenster, das durch seine Position auf der linken Spur den normalen Verkehrsfluss direkt behinderte. Das Auto war nicht nur ordnungswidrig geparkt, es war ein aktives Hindernis an einer der verkehrsreichsten Kreuzungen Zagrebs.
Verteidigung, die nicht zog
Der Fahrer bot vor Gericht ein deutlich anderes Bild des Geschehens an und behauptete, es sei nicht um Nachlässigkeit, sondern um einen Defekt gegangen. Das Auto sei, wie er erzählte, einfach ausgegangen und er habe es weder starten noch bewegen können; der Stromausfall habe ihm auch das Hochkurbeln des Fensters unmöglich gemacht. Da sein Handy-Akku bereits früher leer gewesen sei, habe er keine Hilfe rufen können, also habe er das Fahrzeug mit einem Warndreieck markiert und sei zu Fuß zu einem Freund gegangen, der einige Minuten entfernt wohnte, sie hätten vorgehabt, mit dem Auto des Freundes zurückzukehren und den Fiat mit Starthilfekabeln zu starten. Als sie zurückkamen, war das Auto nicht mehr an Ort und Stelle. Das Gericht akzeptierte diese Version nicht.
Artikel 88, die übersehene Regel
Genau dieser Fall deckt die Bestimmung aus Artikel 88 des Gesetzes über die Sicherheit des Straßenverkehrs auf, die den Fahrer verpflichtet, vor dem Verlassen des Fahrzeugs auf der Straße alle Maßnahmen zu ergreifen, um dessen selbstständiges Bewegen oder Ingangsetzen durch Unbefugte zu verhindern. Das Gesetz schreibt ausdrücklich das Abstellen des Motors, das Schließen der Fenster, das Abschließen des Fahrzeugs und das Mitnehmen der Schlüssel vor, das bloße Abstellen des Motors und schnelle Weggehen reichen also nicht aus, egal wie kurz man sich aufzuhalten plant. Für einen Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Geldstrafe von 30 Euro vorgesehen.
Zwei Ordnungswidrigkeiten, ein Freispruchspunkt
Die Schlüssel waren jedoch nicht das einzige Problem. Das Gericht sprach den Fahrer auch wegen des Zurücklassens des Autos auf der Fahrspur schuldig, was den üblichen Verkehrsfluss behinderte, und verhängte für diesen Punkt weitere 30 Euro. So erreichte die Gesamtstrafe 60 Euro, wobei gilt: Zahlt der Fahrer zwei Drittel des Betrags innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Strafe laut Urteil als vollständig beglichen. Der dritte Anklagepunkt, der technische Mängel am Auto betraf, wurde fallen gelassen, da die Anklage nicht spezifizierte, auf welche vorgeschriebene Weise diese Mängel festgestellt wurden, und in diesem Punkt sprach das Gericht den Fahrer frei.