"Man kann das Leben nicht in eine Tabelle packen und erwarten, dass man es in eine Null oder Zehn verwandelt." Mit diesen Worten beschreibt Suzana Rešetar, Mutter des 17-jährigen Sohnes Ivan mit Behinderung und Vorsitzende des Vereins Sjena, ihre Erfahrungen mit der Kommissionsbewertung im Verfahren zur Erlangung des Rechts auf persönliche Assistenz. Statt Einblick in die tatsächlichen Bedürfnisse zu erhalten, sah sie sich mit dem konfrontiert, was sie als bloße Erfüllung administrativer Formalitäten bezeichnet.
Neue Verordnung bleibt toter Buchstabe
Die neue Verordnung zur Bedarfsfeststellung für persönliche Assistenz, erlassen gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts, hätte einen individuellen Ansatz einführen sollen. Die Bewertung sollte sich nicht mehr ausschließlich auf die Diagnose stützen, sondern auch auf die tatsächlichen Lebensumstände und Bedürfnisse der Nutzer. In der Praxis, so Rešetar, sei alles beim Alten geblieben. Es wurde eine Orientierungsliste mit Fragen eingeführt, die vor der Kommission ausgefüllt wird, und auf der Grundlage der summierten Punkte wird ein Bescheid erlassen.
"Das ist die Erfüllung administrativer Formalitäten. Ich wüsste nicht, wie ich es anders nennen sollte", sagte Rešetar für die Zadarski list. Die Kommission bestand aus einer Sozialarbeiterin und einer Psychologin, die ihre Familie zum ersten Mal sahen. "Sie sehen uns zum ersten Mal, kennen unser Leben nicht, haben keine Ahnung, was sie uns fragen sollen. Das sollte eine Orientierungsliste sein, damit man weiß, wo man anfängt. Aber tatsächlich ist es das gesamte Gespräch", erklärte sie.
420 Stunden pro Monat und Angst vor zu wenigen Stunden
Sie schätzt den Bedarf ihres Sohnes auf etwa 420 Stunden pro Monat, einschließlich der Zeit, die er in der Einrichtung verbringt. Sie befürchtet, dass der endgültige Bescheid weniger Stunden vorsehen könnte, als die Familie tatsächlich benötigt. "Wie soll ich mein Leben in Ihre Frage packen, damit Sie null oder zehn schreiben können? Man kann das Leben nicht in eine Tabelle packen", ist sie verbittert.
Vorschlag der Unterbringung in einer Einrichtung und fehlender Plan
Die Familie erhielt den Vorschlag, Ivan, der kurz vor der Volljährigkeit steht, in das Zentrum für Erziehung und Bildung Dubrava zu verlegen. Rešetar stimmt dem nicht zu, da sie nicht genügend Informationen über die Bedingungen und das Programm hat. "Ich kann nicht zustimmen, dass er in ein Zentrum geht, von dem ich weiß, dass die Bedingungen schlecht sind. Ich möchte wissen, wer und was mit ihm gemacht wird", betonte sie. Als vorübergehende Lösung schlug sie einen Halbtagsaufenthalt vor, aber auch dafür erhielt sie keine konkreten Informationen.
Zusätzlich beunruhigte sie, dass auf ihre Anfragen geantwortet wurde, dass die Mitarbeiter im Urlaub seien. "Wir haben eine Einrichtung der Sozialfürsorge, die keinen Plan für Notfälle hat. Das heißt, wenn ich morgen sterbe, könnten sie Ivan nicht herausnehmen, weil sie im Urlaub sind", sagte sie. Sie betont, dass ihr Kind nicht nur Unterkunft und Mahlzeiten braucht: "Mein Kind geht nicht dorthin für Bett und Essen, es braucht einen Plan und ein Aktivitätsprogramm."
Bevorstehende Operation und Schweigen der Verwaltung
Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass Rešetar in zwei Wochen operiert werden muss und nicht weiß, wer die Betreuung von Ivan übernehmen wird. Als pflegende Elternteil hat sie Anspruch auf Krankenstand, aber das System sieht keinen Ersatz vor. "Mein Ehemann kann keinen Krankenstand für Ivan nehmen, weil ich sein pflegender Elternteil bin. Wir können also nur das System betrügen, was wir nicht wollen. Ich habe den Krankenstand für Juni angekündigt, niemand aus dem System hat mir geantwortet. Ich fürchte, das wird auch nicht passieren. Ich werde den Krankenstand ohne Hilfe verbringen und ihn dann schließen, so wird es sein", erzählte sie.
Der Weg vom Antrag bis zum Gericht
Den Antrag auf einen persönlichen Assistenten reichte sie am 30. Dezember 2025 ein. Danach folgten eine Mahnung, eine Beschwerde beim Ministerium und nach Ablauf der gesetzlichen Frist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen des Schweigens der Verwaltung. Die Zeit vergeht, die Verfahren wiederholen sich, und konkrete Hilfe bleibt aus. Ihr Ehemann, der 54 Jahre alt ist, ist durch die ständige Betreuung erschöpft, ebenso wie sie selbst. "Wir können nicht mehr. Ivano ist ein erwachsener Mensch, wir brauchen noch ein Paar Hände", appellierte Rešetar.