Was als typischer Sommerstreit um einen Platz am Strand in Gradac begann, entwickelte sich zu einem ernsten Vorfall, der die kroatischen Justizkreise erschütterte. Die Richterin G.H. (54) aus Varaždin wurde festgenommen und mit Handschellen zum Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten in Makarska gebracht, nachdem sie zunächst selbst die Polizei wegen eines verbalen Konflikts mit einem Ehepaar aus Bosnien und Herzegowina, S.S. und A.S., gerufen hatte, die ebenfalls festgenommen und gefesselt wurden.
Der kroatische Richterverband (UHS) reagierte umgehend und forderte von Innenminister Davor Božinović eine dringende interne Kontrolle des Vorgehens der Polizeibeamten der Polizeistation Makarska. In einer Pressemitteilung, die vom UHS-Vorsitzenden Damir Kontrec unterzeichnet ist, werden die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln in Frage gestellt.
Der Ablauf: Vom Hilferuf zu den Handschellen
Nach Angaben des UHS rief die Richterin am Montagmorgen die Polizei, nachdem sie von zwei Personen verbal angegriffen und beleidigt worden war. Auslöser war, dass sie Handtücher, unbenutzte Liegen und andere Gegenstände entfernt hatte, mit denen Plätze am öffentlichen Strand reserviert worden waren. Vor der Polizei hatte sie sich auch an die Gemeindepolizei gewandt, die jedoch nicht ausrücken konnte.
Bei Eintreffen der Polizei wurde die Richterin zur Polizeistation Makarska verwiesen, um eine Aussage zu machen, wohin sie gegen Mittag freiwillig kam. Nachdem sie ihre Aussage gemacht hatte, wurde sie jedoch darüber informiert, dass sie wegen des Verdachts der Störung der öffentlichen Ordnung festgenommen sei. Sie wurde in der Station festgehalten und anschließend mit Handschellen zum Gericht gebracht, wo sie nach Angaben des UHS gefesselt auf ihre Anhörung wartete. Die Polizei reichte gegen die Richterin und die beiden anderen Beteiligten einen Strafantrag ein und beantragte für alle drei Geldstrafen.
Nach verfügbaren Informationen wurde auch das Ehepaar aus Bosnien und Herzegowina, S.S. und A.S., festgenommen und dem Gericht vorgeführt. Alle drei sehen sich einem Strafantrag wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die öffentliche Ordnung gegenüber, doch die endgültige Entscheidung über ihre eventuelle Verantwortung muss noch vom zuständigen Gericht getroffen werden.
UHS: Fesselung war unnötig und erniedrigend
Der UHS stellt nicht in Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, sondern bestreitet ausschließlich das Vorgehen der Polizei. Sie betonen, dass allein die Festnahme kein gesetzlicher Grund für die automatische Anwendung von Zwangsmitteln sei. Sie betonen, dass diese nur bei drohendem Widerstand, Angriff, Flucht oder Verletzung angewendet werden dürfen und der Situation angemessen sein müssen.
Der Verband behauptet, dass die Richterin die ganze Zeit mit der Polizei kooperiert habe, keinen Widerstand geleistet, nicht versucht habe zu fliehen oder jemanden gefährdet habe und sogar den Polizisten wegen des Anlegens der Handschellen gerügt habe.
Der UHS weist besonders darauf hin, dass jede Verwendung von Handschellen notwendig, gerechtfertigt und verhältnismäßig zur tatsächlichen Sicherheitsbewertung der Polizeibeamten sein muss und nicht eine automatische Maßnahme, die unabhängig von den Umständen angewendet wird.
"Routinemäßiges Fesseln ohne Sicherheitsbedürfnis, insbesondere wenn es öffentlich oder vor den Medien geschieht, kann sehr leicht die Schwelle zu erniedrigender Behandlung eines jeden Bürgers als Festgenommenem erreichen", warnt der UHS.
Sie fordern ein dringendes Treffen mit Minister Božinović
Von Minister Božinović fordert der UHS eine dringende interne Kontrolle und Überwachung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit des Vorgehens der Polizisten sowie eine Information über die Ergebnisse. Sie kündigen auch an, je nach Ausgang der Kontrolle weitere rechtliche Schritte zum Schutz der Würde ihres Mitglieds zu unternehmen. Darüber hinaus schlagen sie ein dringendes Treffen ihrer Vertreter mit dem Minister und seinen Mitarbeitern wegen des umstrittenen Polizeiverhaltens vor.