Die Polizeidirektion Istrien berichtete über einen ungewöhnlichen Vorfall am Strand Lungomare in Pula, wo ein 23-jähriger italienischer Staatsbürger am Sonntag, dem 16. August 2026, gegen 21 Uhr, laut Polizeiangaben, "aus Spaß" ein Feuer entzündete. Die schnelle Reaktion von Bürgern, die sofort die Polizei riefen, verhinderte, dass der Vorfall zu etwas Ernsthafterem eskalierte.
Nach der eingegangenen Meldung begaben sich die Polizeibeamten sofort zum Ort des Geschehens, wo sie den jungen Mann antrafen, der zuvor trockenes Reisig gesammelt und ein Feuer entzündet hatte. Das Feuer wurde bei Eintreffen der Polizei gelöscht, und dank des rechtzeitigen Eingreifens entstand kein Sachschaden, wie Glas Istre berichtete.
Ordnungswidrigkeitenverfahren und Warnung an Bürger und Touristen
Wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit informierte die Polizei die zuständige Inspektionsabteilung des Zivilschutzdienstes Pazin, die das weitere Verfahren gegen den 23-jährigen italienischen Staatsbürger übernehmen wird.
Von der Polizeidirektion Istrien kam eine Warnung an Einheimische und Besucher, dass gemäß der Gespanschaftsverordnung über die Regeln für das Entzünden von Feuer im Freien vom 1. Juni bis 31. Oktober im gesamten Gebiet der Gespanschaft Istrien jegliches Entzünden von Feuer im Freien streng verboten ist. In diesem Zeitraum erteilen die Berufsfeuerwehren keine Genehmigungen für das Entzünden von Feuer im Freien.
Die Polizei betont, dass während der Sommermonate aufgrund der großen Hitze und hohen Temperaturen eine erhöhte Gefahr von Bränden im Freien besteht. Die Hauptgründe für das Ausbrechen von Bränden sind unachtsames Verbrennen von Unkraut und trockenem Gras, die Verwendung von offenem Feuer, Grills, das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Ähnliches. Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit können sich solche Brände leicht auf Wälder, Häuser und Wirtschaftsgebäude ausbreiten und Menschenleben gefährden.
Daher ruft die Polizei Bürger und Touristen auf, das Verbot des Entzündens von Feuer im Freien zu respektieren, keine brennbaren Gegenstände aus Fahrzeugfenstern zu werfen, zu überprüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden ergriffen wurden, und die Feuerwehrzufahrten für Einsatzfahrzeuge nicht mit ihren Autos zu blockieren.