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Drei neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest, insgesamt 127 betroffene Betriebe

Das Landwirtschaftsministerium bestätigte zwei neue Ausbrüche in der Gespanschaft Osijek-Baranja und einen in der Gespanschaft Virovitica-Podravina, die Zahl der Fälle bei Wildschweinen stieg auf 188.

Foto: Wikipedia (Virovitičko-podravska županija)
Kurz gesagt
  • Drei neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest wurden am 31. Juli 2026 in den Gespanschaften Osijek-Baranja und Virovitica-Podravina bestätigt.
  • Die Gesamtzahl der betroffenen Betriebe stieg auf 127, davon 70 in Osijek-Baranja und 57 in Virovitica-Podravina.
  • Bei Wildschweinen wurden 188 Fälle registriert, wobei die große Mehrheit (184) auf die Gespanschaft Osijek-Baranja entfällt.
  • Das Landwirtschaftsministerium appelliert an Schweinehalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiterhin in Ostkroatien aus. Das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei meldete, dass am Freitag, dem 31. Juli 2026, drei neue Meldungen über Betriebe eingegangen sind, in denen diese gefährliche Krankheit bestätigt wurde, wie Baranja Info berichtet.

Neue Ausbrüche in zwei Gespanschaften

Zwei neue Ausbrüche wurden in der Gespanschaft Osijek-Baranja verzeichnet, in den Orten Bokšić in der Gemeinde Đurđenovac und in Lacići in der Gemeinde Magadenovac. Ein dritter Ausbruch wurde in Veliki Rastovac bestätigt, das sich in der Gemeinde Crnac in der Gespanschaft Virovitica-Podravina befindet.

Bis zum 31. Juli 2026 wurde an 127 Standorten mit Schweinehaltung das Vorhandensein der Afrikanischen Schweinepest festgestellt. Davon befinden sich 70 infizierte Betriebe im Gebiet der Gespanschaft Osijek-Baranja, während 57 in der Gespanschaft Virovitica-Podravina registriert wurden.

Liste der betroffenen Orte

In der Gespanschaft Osijek-Baranja wurde die Krankheit bisher in einer Reihe von Ortschaften festgestellt: Nemetin, Ivanovo, Krunoslavje, Šaptinovci, Bokšić Lug, Beljevina, Bokšić, Krčevina, Kućanci, Beničanci, Lacići, Gajić, Draž, Lađanska und Kućanci Đakovački.

In der Gespanschaft Virovitica-Podravina wurde die Infektion in den Ortschaften Grudnjak, Donje Predrijevo, Zokov Gaj, Kutovi, Slavonske Bare, Zdenci, Mali Rastovac, Novo Petovo Polje, Staro Petovo Polje, Veliki Rastovac, Breštanovci, Suha Mlaka, Crnac und Dolci festgestellt.

Hohe Fallzahlen auch bei Wildschweinen

Besorgniserregend ist auch die Zahl der bestätigten Fälle bei Wildschweinen. Die Gesamtzahl solcher Fälle beträgt bisher 188. Der Großteil, nämlich 184, entfällt auf die Gespanschaft Osijek-Baranja, während jeweils zwei Fälle in der Gespanschaft Vukovar-Srijem und der Gespanschaft Virovitica-Podravina registriert wurden.

Das Ministerium führt zusammen mit der Staatlichen Inspektionsbehörde, dem Kroatischen Veterinärinstitut, den lokalen und regionalen Behörden sowie anderen zuständigen Stellen weiterhin die vorgeschriebenen Kontrollen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit durch. Schweinehalter werden aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent anzuwenden, jeden Verdachtsfall unverzüglich dem zuständigen Tierarzt zu melden und sich strikt an die Anweisungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden zu halten, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Häufige Fragen
Wie viele Betriebe sind in Kroatien insgesamt von der Afrikanischen Schweinepest betroffen? +
Bis zum 31. Juli 2026 wurde die Afrikanische Schweinepest an insgesamt 127 Standorten mit Schweinehaltung bestätigt.
In welchen Gespanschaften wurden die jüngsten Ausbrüche bestätigt? +
Zwei neue Ausbrüche wurden in der Gespanschaft Osijek-Baranja (Bokšić und Lacići) und einer in der Gespanschaft Virovitica-Podravina (Veliki Rastovac) bestätigt.
Wie viele Fälle von Afrikanischer Schweinepest wurden bei Wildschweinen registriert? +
Bisher wurden insgesamt 188 Fälle bei Wildschweinen registriert, davon 184 in der Gespanschaft Osijek-Baranja.
Was wird Schweinehaltern empfohlen? +
Das Ministerium fordert die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen, die unverzügliche Meldung jedes Verdachtsfalls an den Tierarzt und die strikte Einhaltung der Anordnungen der zuständigen Behörden.

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