Beamte der Polizeidirektion Zadar haben in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2026 im weiteren Gebiet von Zadar acht Kinder unter 16 Jahren bei einem nächtlichen Ausgang ohne Begleitung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person angetroffen, wie die Polizei bestätigte.
Die verstärkte Überwachung nächtlicher Ausgänge von Jugendlichen dient dem Schutz von Kindern und Minderjährigen vor inakzeptablem und riskantem Verhalten sowie der Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu ihrem Nachteil. Die Polizei richtet ihr besonderes Augenmerk auf jüngere Personen, da, wie sie anführen, Ereignisse aus der Praxis bestätigen, dass diese oft durch ihr Verhalten ihre eigene Sicherheit gefährden.
Was das Familiengesetz vorschreibt
Gemäß Artikel 93 des Familiengesetzes sind Mutter und Vater verpflichtet und dafür verantwortlich, dass einem Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein nächtlicher Ausgang nicht gestattet wird, wenn es nicht in ihrer Begleitung oder in Begleitung einer anderen vertrauenswürdigen erwachsenen Person ist. Als nächtlicher Ausgang gilt ein Ausgang zwischen 23 und 5 Uhr.
Wenn Polizeibeamte eine Person unter 16 Jahren in diesem Zeitraum allein antreffen, bringen sie sie zur Polizeidienststelle und rufen ihre Eltern an. Über jeden solchen Fall wird das zuständige Zentrum für Soziale Arbeit informiert.
Konsequenzen für Eltern
Die Polizei warnt, dass bei häufiger Wiederholung des Vorfalls Maßnahmen und Handlungen ergriffen werden, um die strafrechtliche Verantwortung der Eltern festzustellen und sie strafrechtlich zu verfolgen. Damit sollen Eltern zusätzlich zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit ihren gesetzlichen Pflichten angeregt werden.
Die Polizeidirektion Zadar setzt die verstärkte Überwachung nächtlicher Ausgänge von Jugendlichen im weiteren Gebiet von Zadar fort, und die Öffentlichkeit wird über alle neuen Erkenntnisse rechtzeitig informiert.