Split: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein, weil Richter keine Untersuchungshaft anordnete
Die Staatsanwaltschaft des Gespanschaftsgerichts in Split hat Ermittlungen gegen einen kroatischen Staatsbürger wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet. Der Ermittlungsrichter lehnte den Antrag auf Untersuchungshaft ab und ordnete Sicherheitsmaßnahmen an, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.