Live-Übertragung von Missbrauch an Minderjähriger: Warum landeten sie nicht im Gefängnis?
Der Ermittlungsrichter lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für einen 18-Jährigen und einen 19-Jährigen ab, die unzüchtige Handlungen live übertragen hatten.