Genau 13.143 Kontrollen in ganz Kroatien, 7.199 festgestellte Verstöße gegen Vorschriften und insgesamt verhängte Geldstrafen von über 1,5 Millionen Euro, das ist, in Kürze, die Bilanz der diesjährigen Tourismussaison nach Angaben des Staatlichen Inspektorats. Die umfangreichen Kontrollen wurden vom 20. April bis zum 1. August 2026 durchgeführt, und ihr Ziel war es, wie das Inspektorat mitteilt, illegale Aktivitäten zu stoppen, Verbraucher und Arbeitnehmer zu schützen und der Schwarzarbeit ein Ende zu setzen. In 63 Prozent der Fälle wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, in den übrigen 37 Prozent wurden jedoch Gesetzesverstöße registriert.
Gastronomie im Fokus: 4.604 Kontrollen
Die größte Kontrollbelastung trug der Gastronomiesektor, dort führten die Inspektoren 4.604 Kontrollen durch, wobei 2.401 koordinierte Aktionen von zwei oder mehr Inspektionen waren. Zum Vergleich: Im Handelssektor wurden 3.502 Kontrollen durchgeführt, während die Veterinär-, Gesundheits- und Landwirtschaftsinspektion in Produktionsbetrieben 1.524 offizielle Kontrollen vornahm; weitere 3.513 Kontrollen betrafen andere Bereiche im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Inspektorats.
Die Gesundheitsinspektion deckte am häufigsten Verstöße gegen Lebensmittelsicherheitsvorschriften auf, einschließlich des Fehlens eines auf HACCP-Prinzipien basierenden Selbstkontrollsystems. Die Arbeitsinspektion hingegen verzeichnete nicht gemeldete Arbeitnehmer und illegale Beschäftigung von Ausländern, und im Bereich Arbeitsschutz wurden Arbeitgeber angewiesen, Mängel bei der Unterweisung der Arbeitnehmer für sicheres Arbeiten und der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung zu beheben.
Nicht ausgezeichnete Preise und nicht registrierte Tätigkeit
Im Handelssektor registrierte die Marktinspektion am häufigsten das Fehlen von Endverkaufspreisen, die Nichteinhaltung von Vorschriften über außergewöhnliche Preisregulierungsmaßnahmen sowie die nicht registrierte Ausübung von Tätigkeiten, während Landwirtschaftsinspektoren Unregelmäßigkeiten beim Inverkehrbringen von Obst und Gemüse sowie bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Wein und Weinprodukten feststellten.
Was Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft, sind die Zahlen ebenso ernst: 327 Strafanträge wurden an die Gerichte weitergeleitet, 921 Bußgeldbescheide mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.575.190,24 Euro wurden erlassen, und vor Ort wurden 2.110 Strafen in Höhe von 524.221,11 Euro kassiert. Es wurden auch illegal erworbene Gewinne in Höhe von 508.349,94 Euro eingezogen, 2.387 Verwaltungsbescheide erlassen und in 1.045 Fällen vorübergehende Arbeitsverbote und andere Verbote ausgesprochen.
Versiegelung von Wochenendhäusern, Apartments und Campingplätzen
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der nicht registrierten Erbringung von Gastgewerbedienstleistungen in Privathaushalten, die Tourismusinspektion führte 1.656 Kontrollen durch und stellte in 149 Fällen entweder nicht registrierte Dienstleistungen oder illegale Werbung für Unterkünfte fest. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden 98 Verbotsmaßnahmen verhängt, von denen 54 durch die Versiegelung von nicht registrierten Objekten für mindestens 30 Tage umgesetzt wurden.
Unter den versiegelten Objekten befanden sich 15 Wochenendhäuser, 47 Apartments, sechs Zimmer, zwei ländliche Campingplätze und eine Jugendherberge. Die Verbotsmaßnahmen betrafen jedoch auch registrierte Gastronomen, die Unterkunftsdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Tourismus und Sport erbrachten, darunter ein Boutique-Hotel, 13 Apartments, 24 Zimmer sowie zwei Campingplätze mit insgesamt 24 Mobilheimen und sechs Glamping-Zelten.
Die Tourismusinspektoren reichten 67 Strafanträge ein und erließen 84 Bußgeldbescheide mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 124.274,30 Euro, und es wurden auch illegal erworbene Vermögensvorteile in Höhe von 417.848,94 Euro eingezogen. Das Staatliche Inspektorat kündigte die Fortsetzung verstärkter und gezielter Kontrollen an und forderte alle nicht registrierten Unterkunftsanbieter auf, ihre Geschäftstätigkeit unverzüglich an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen.