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Glavaš veröffentlicht SIS-Schreiben aus dem Jahr 1992

Rechtliche Analyse zeigt: Das veröffentlichte Geheimdienstschreiben aus dem Kriegsjahr in Osijek bietet für sich genommen keine automatische Grundlage für die Wiederaufnahme des Strafverfahrens.

Foto: 1965937 na Pixabay
Kurz gesagt
  • Branimir Glavaš hat auf Facebook ein Schreiben des SIS-Zentrums Osijek aus dem Januar 1992 veröffentlicht.
  • Das Schreiben erwähnt die Infiltration von Personen in die kroatische Armee mit dem Ziel von Sabotage und Liquidierungen, nennt aber keine konkreten Täter.
  • Die rechtliche Analyse zeigt, dass das Dokument für sich genommen nicht ausreicht, um eine automatische Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu bewirken.
  • Für die Wiederaufnahme des Verfahrens sind neue, konkrete materielle Beweise erforderlich, und die Authentizität des Dokuments muss vom Verteidigungsministerium überprüft werden.

Ein Schreiben vom Januar 1992, unterzeichnet von Mirko Grošelj, dem damaligen Leiter des SIS-Zentrums in Osijek, erschien auf der offiziellen Facebook-Seite von Branimir Glavaš und hat erneut Fragen zu den Geheimdienstinformationen aus dem Kriegsjahr in Osijek aufgeworfen. Darin wird behauptet, dass in die kroatische Armee Personen infiltriert wurden, mit der Absicht, Sabotageakte, Morde und die Diskreditierung der Verteidigungsführung der Stadt durchzuführen.

Was das Gesetz von einem neuen Beweismittel verlangt

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens als außerordentlicher Rechtsbehelf unterliegt äußerst strengen formellen und materiellen Bedingungen, die im Strafgesetzbuch festgelegt sind. Ein Dokument, mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht werden soll, muss etwas sein, das das Gericht oder die Verteidigung während des ursprünglichen Verfahrens nicht zu sehen bekommen hat, wenn dieses Schreiben oder eine ähnliche Version davon bereits in den Akten war oder der Verteidigung zugänglich war, kann es verfahrensrechtlich nicht mehr als neues Beweismittel angesehen werden.

Das vorgelegte Dokument hat die Form eines operativen Schreibens, das allgemeine Geheimdienstinformationen über Aktivitäten ausländischer und feindlicher Agenturen enthält, aber im Text werden keine Namen von Tätern genannt und es befasst sich auch nicht direkt mit konkreten Vorfällen oder Straftaten aus der Anklage. Gerichte stützen ihre Urteile in Strafsachen auf physische Beweise, Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen, ein allgemeines Geheimdienstschreiben kann daher kaum für sich allein die bereits festgestellten Tatsachen in Frage stellen.

Von Facebook zur Gerichtsakte

Jedes Dokument, das in der Öffentlichkeit oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht wird, muss, bevor es irgendeine verfahrensrechtliche Wirkung entfalten kann, eine formelle Authentizitätsprüfung durch die offiziellen Archive des Verteidigungsministeriums durchlaufen. Allein die Veröffentlichung auf Facebook bietet keine automatische oder eigenständige rechtliche Rechtfertigung für die Wiedereröffnung des Falls.

Aus rechtlicher Sicht könnte dieses Schreiben allenfalls als zusätzlicher Hinweis dienen, und zwar nur, wenn zusammen mit ihm konkrete, neue und bisher unbekannte materielle Beweise vorgelegt werden, die direkt die genauen Umstände bestimmter Ereignisse aus der Anklage klären. Über einen eventuellen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet das zuständige Gericht, und zwar nach einer gründlichen Analyse der gesamten Akte.

Häufige Fragen
Wer hat das SIS-Schreiben unterzeichnet, das Glavaš veröffentlicht hat? +
Das Schreiben ist von Mirko Grošelj, dem damaligen Leiter des SIS-Zentrums Osijek, unterzeichnet.
Kann dieses Dokument automatisch zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Glavaš führen? +
Nein. Gemäß der Strafprozessordnung muss das Dokument neu und dem Gericht zum Zeitpunkt des früheren Verfahrens unbekannt sein und eine formelle Authentizitätsprüfung durchlaufen. Ein allgemeines Geheimdienstschreiben kann kaum für sich allein den festgestellten Sachverhalt in Frage stellen.
Was wird im Inhalt des Schreibens aus dem Jahr 1992 behauptet? +
In dem Schreiben wird behauptet, dass in die Reihen der kroatischen Armee Personen infiltriert wurden, mit dem Ziel, Sabotageakte, Liquidierungen und die Kompromittierung der Verteidigungsführung von Osijek durchzuführen.
Wer entscheidet über einen eventuellen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens? +
Über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht nach einer detaillierten Bewertung der gesamten Akte.

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