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Kroatien führt das Investitionskonto ein: Steuerfreie Anlagen der Bürger bis zu 250.000 Euro

Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf zum Kroatischen Investitionskonto in die öffentliche Konsultation gegeben. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Foto: AlphaTradeZone na Pexels
Kurz gesagt
  • Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf zum Kroatischen Investitionskonto (HRI) in die öffentliche Konsultation gegeben, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.
  • Jeder Bürger kann ein HRI-Konto mit einem lebenslangen Einzahlungslimit von bis zu 200.000 Euro eröffnen; bei fünfjähriger regelmäßiger Einzahlung erhöht sich das Limit auf 250.000 Euro.
  • Alle Erträge und Auszahlungen vom HRI-Konto sind vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe der Erträge.
  • Mindestens 20 Prozent der Anlagen müssen in inländische börsennotierte Unternehmen fließen, und Schätzungen gehen von Einzahlungen zwischen 200 und 600 Millionen Euro in den ersten zwei Jahren aus.

Das Finanzministerium hat am Freitag den Gesetzesentwurf zum Kroatischen Investitionskonto (HRI) in die öffentliche Konsultation gegeben, ein neues Finanzinstrument, das Bürgern Investitionen in Finanzinstrumente mit vollständiger Steuerbefreiung auf Erträge und ohne Mindestanlagebetrag ermöglichen soll. Das Gesetz, das es in Kroatien bisher nicht gab, soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Was ist das Kroatische Investitionskonto und wie funktioniert es?

Der HRI ist ein spezielles persönliches Konto, das sich von einem klassischen Girokonto unterscheidet und das ein Bürger bei einem Vermittler wie einer Bank oder einem Wertpapierhaus eröffnen kann. Jeder volljährige Bürger kann nur ein solches Konto auf seinen Namen eröffnen, und er kann es auch für minderjährige Kinder eröffnen. Der Staatssekretär im Finanzministerium, Matej Bule, betonte, dass der entscheidende Vorteil die vollständige Steuerbefreiung sei:

"Die Auszahlung der Mittel kann jederzeit verlangt werden, wobei auch die Auszahlungen steuerfrei sind."
Unabhängig von der Höhe der erzielten Erträge zahlen die Bürger darauf keine Steuern, und die erzielten Erträge fließen nicht in die Berechnung des lebenslangen Einzahlungslimits ein.

Limits und Anlagebedingungen

Das lebenslange Einzahlungslimit pro Person beträgt 200.000 Euro. Bule erklärte, dass es auch die Möglichkeit gibt, diesen Betrag zu erhöhen:

"Die Bürger können nur ein solches persönliches Konto auf ihren Namen eröffnen, mit einem Limit von 200.000 Euro lebenslang (oder bis zum Tod), und wenn sie fünf Jahre lang regelmäßig Geld auf dieses Konto einzahlen und es nicht abheben, dann erhöht sich dieses Limit um 50.000 Euro, also auf insgesamt 250.000 Euro."
Der Vermittler, bei dem das Konto eröffnet wurde, wird den Bürger automatisch warnen, wenn eine Einzahlung das zulässige Limit überschreiten würde. Ein Register aller Ein- und Auszahlungen wird von der SKDD (Zentrale Clearing- und Depotgesellschaft) geführt.

Pflichtanteil an inländischen Unternehmen

Das Gesetz sieht auch die Verpflichtung vor, dass mindestens 20 Prozent der gesamten Anlagen in inländische börsennotierte Unternehmen fließen müssen. Bule beschrieb dies als einen Schritt zur Demokratisierung der Vorteile des Wirtschaftswachstums:

"Dies ist ein weiterer Schritt, damit auch die Bürger vom Wachstum der kroatischen Wirtschaft profitieren, indem sie über dieses Konto in Aktien inländischer Unternehmen investieren."
Den Rest des Geldes können die Bürger nach eigenem Ermessen in andere Finanzinstrumente investieren, und wenn sie das nicht selbst entscheiden möchten, können die Vermittler im Einvernehmen mit ihnen die Instrumente auswählen, wie Martina Verić, Mitglied des Verwaltungsrats der HANFA (Kroatische Agentur für die Aufsicht über Finanzdienstleistungen), betonte.

Vergleich mit Staatsanleihen und EU-Kontext

Bule verglich den HRI mit den bisherigen Erfahrungen mit Staats- und Volksanleihen, für die die Bürger großes Interesse gezeigt hatten: Bei 20 Emissionen wurden rund 16 Milliarden Euro erzielt. Die HANFA war als Regulierungsbehörde aktiv an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt und wird für die Überwachung seiner Umsetzung zuständig sein. Auf EU-Ebene haben bisher 12 Mitgliedsstaaten ein ähnliches Instrument eingeführt oder befinden sich im Einführungsprozess, sodass Kroatien kein Vorreiter ist, aber noch immer in der Minderheit. Bule nannte Schweden als Beispiel, wo Hunderte solcher Konten eröffnet wurden.

Was wird erwartet und was kommt als Nächstes?

Nach den von Bule vorgelegten Schätzungen werden in den ersten zwei Jahren nach Einführung des HRI Einzahlungen in Höhe von 200 bis 600 Millionen Euro erwartet. Ziel der Maßnahme ist neben der steuerlichen Anreizung von Sparen und Investieren der Bürger auch die Erhöhung der Liquidität des kroatischen Kapitalmarktes. Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 23. August 2026 in der öffentlichen Konsultation, danach folgt das Gesetzgebungsverfahren. Die Einführung des HRI ist Teil einer breiteren Strategie zur Entwicklung des Kapitalmarktes im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Union, und Bule beschrieb sie als Neuerung im kroatischen Finanzsystem, die auch der Finanzkompetenz der Bürger Rechnung trägt.

Häufige Fragen
Wer kann ein Kroatisches Investitionskonto eröffnen? +
Jeder volljährige Bürger kann ein HRI-Konto auf seinen Namen eröffnen, und er kann es auch für minderjährige Kinder eröffnen. Es gibt keinen Mindestanlagebetrag.
Wie viel Geld kann ich investieren und muss ich Steuern auf die Erträge zahlen? +
Das lebenslange Einzahlungslimit beträgt 200.000 Euro; bei regelmäßigen Einzahlungen über fünf Jahre ohne Abhebungen steigt das Limit auf 250.000 Euro. Alle Erträge und Auszahlungen sind vollständig steuerfrei.
Wann soll das Gesetz in Kraft treten? +
Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 23. August 2026 in der öffentlichen Konsultation; das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Muss ich selbst entscheiden, worin ich das Geld von meinem HRI-Konto investiere? +
Nein. Die Bürger können die Finanzinstrumente selbst wählen, aber sie können die Auswahl auch dem Vermittler (Bank oder Wertpapierhaus) im Einvernehmen überlassen. Einzige Einschränkung ist die Verpflichtung, dass mindestens 20 Prozent der Anlagen in inländische börsennotierte Unternehmen fließen müssen.

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