Verkehrsunfälle in Form von Auffahrunfällen erregen regelmäßig Aufmerksamkeit und werfen eine Reihe von Fragen zur Haftung auf. Obwohl die weit verbreitete Meinung ist, dass automatisch derjenige für den gesamten Schaden verantwortlich ist, der als letzter in die Kolonne gefahren ist, zeigt die Rechtsprechung in Kroatien, dass die Dinge nicht so einfach sind. Die Feststellung des Schuldigen ist oft eine komplexe Gleichung mit mehreren Unbekannten, und die Lösung liegt in der detaillierten Rekonstruktion des Ereignisses und der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zur Gesamtschuld.
Zwei Aufprälle, ein Schuldiger? Ein Fall aus Pula
Ein anschauliches Beispiel für diese Problematik ist das Urteil des Kreisgerichts in Pula im Fall Gž-348/2025 vom 12. Mai 2025. Eine Fahrerin erlitt bei einem Auffahrunfall mit fünf Fahrzeugen Schaden, obwohl sie ordnungsgemäß an einer roten Ampel stand. Zuerst fuhr ein Subaru auf ihr Fahrzeug auf, danach fuhr ein Golf auf diesen Subaru auf und schleuderte ihn erneut gegen das Fahrzeug der Klägerin. Sie erlitt somit zwei getrennte Aufprälle.
Als sie Schadensersatz von der Versicherungsgesellschaft des Subaru-Fahrzeugs forderte, wurde dieser abgelehnt. Der Versicherer behauptete, dass die alleinige Haftung nicht bei ihrem Versicherungsnehmer liege, da der Schaden auch durch das Verhalten des Golf-Fahrers entstanden sei. Es stellte sich die entscheidende Frage: Kann technisch abgegrenzt werden, wie groß der genaue Beitrag jedes einzelnen Aufpralls zum Gesamtschaden ist?
Der Sachverständige entschied: Eine Abgrenzung ist nicht möglich
Die Antwort kam vom gerichtlichen Sachverständigen. Sein Befund war eindeutig:
"dass es technisch nicht möglich ist, den Beitrag des nachfolgenden Aufpralls zum Umfang und zur Art des Schadens an jedem einzelnen Teil des Fahrzeugs der Klägerin genau abzugrenzen."
Diese Feststellung war entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Da die Anteile der einzelnen Fahrer am Gesamtschaden nicht festgestellt werden konnten, wandte das Gericht das Institut der Gesamtschuld an. Nach dem Gesetz haften mehrere Personen, die einen Schaden verursachen, gesamtschuldnerisch, wenn ihre Anteile nicht getrennt werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die geschädigte Fahrerin den gesamten Schadensersatz von jedem der Verursacher verlangen kann, in diesem Fall von der Versicherung des Subaru-Fahrzeugs, das zuerst aufgefahren war.
Nicht immer so einfach: Auch ordnungsgemäß Angehaltene stoßen auf Probleme
Obwohl es scheint, dass Fahrer, die ordnungsgemäß in der Kolonne standen, in der besten Position sind, zeigt die Erfahrung, dass auch sie ihre Rechte oft gerichtlich durchsetzen müssen. Versicherungsgesellschaften neigen dazu, nur den Schaden am Heck des Fahrzeugs zu zahlen, während sie den Schaden an der Front, der durch das Aufschieben auf das vordere Fahrzeug entstanden ist, häufig bestreiten. Dies bestätigt auch der Fall des Kreisgerichts in Zagreb Gž-3784/2019-3, in dem das Urteil am 10. Juni 2022 erging.
Künstliche Intelligenz im Dienste der Justiz
Bei der Feststellung der Dynamik eines Auffahrunfalls spielen Verkehrssachverständige eine entscheidende Rolle. Ihre Aufgabe ist es, die Reihenfolge der Aufprälle zu rekonstruieren und Fragen zu Geschwindigkeit, Abständen und Ausweichmöglichkeiten zu beantworten. Dabei werden seit Jahrzehnten fortschrittliche Simulationsprogramme eingesetzt. Das Zentrum für forensische Untersuchungen, Forschung und Gutachten "Ivan Vučetić" verwendet solche Programme, wie PC CRASH, bereits seit 2002, und die Gerichte beziehen sich in ihren Urteilen zunehmend auf deren Gutachten.
Teilnehmer eines Auffahrunfalls sind oft mit Fragen überhäuft: Hätte man rechtzeitig anhalten können, war der Abstand angemessen, hätte der Fahrer die Gefahr vorhersehen können? Antworten darauf geben gerade die Sachverständigen, wodurch aus der Gleichung mit vielen Unbekannten langsam konkrete Schlussfolgerungen zur Haftung gezogen werden. Und das letzte Wort, wie in den beschriebenen Fällen, hat meist das Gericht.