Das Verkehrsministerium hat am 29. Juli 2026 einen Vorschlag für neue Regeln für den Taxiverkehr zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Damit werden erstmals Höchstbeträge für einzelne Tarifelemente eingeführt, jedoch keine einheitliche Obergrenze für jede Fahrt. Ziel ist es laut Begründung, extreme Preise, unverhältnismäßige Abrechnungen und versteckte Zusatzkosten zu begrenzen, berichtet Lider.
Wie hoch dürfen Start, Kilometer und Minute sein?
Laut Vorschlag darf der Start einer Taxifahrt höchstens zehn Euro kosten, jeder gefahrene Kilometer 2,50 Euro und jede Minute Fahrt oder Wartezeit 0,50 Euro. Am Beispiel einer fünf Kilometer langen Fahrt, die 15 Minuten dauert, würde die maximal Rechnung 30 Euro betragen. Wenn sich die gleiche Strecke aufgrund von Stau auf 30 Minuten verlängert, steigt die Obergrenze auf 37,50 Euro, so Lider.
Für Fahrzeuge, die außer dem Fahrersitz mindestens sieben Passagiersitze haben, erhöhen sich die vorgeschriebenen Grenzen um 40 Prozent. Somit könnte eine Beispielsfahrt von fünf Kilometern und 15 Minuten in einem solchen Fahrzeug nach dem Höchsttarif 42 Euro erreichen.
Festpreis-Strecken und theoretisches Maximum
Die Verordnung sieht neben der Abrechnung per Taxameter und Fahrten, die ausschließlich per App bestellt werden, ein drittes Modell vor: vorab festgelegte Festpreise für häufige Strecken wie die zwischen Stadt und Flughafen. Bei der Berechnung des höchstzulässigen Festpreises wird von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde ausgegangen. Das theoretische Maximum für eine 20 Kilometer lange Strecke würde somit 80 Euro betragen (10 Euro Start, 50 Euro für die Entfernung und 20 Euro für die voraussichtlichen 40 Minuten Fahrzeit). Für größere Fahrzeuge mit sieben oder mehr Sitzen steigt dieser Betrag auf 112 Euro.
Das Ministerium betont, dass diese Beträge weder empfohlene noch übliche Marktpreise seien, sondern äußerste Schutzschwellen gegen Betrug und unverhältnismäßige Abrechnungen.
Transparenz und drei Abrechnungsmodelle
Die neuen Regeln werden auch mehr Transparenz verlangen. Fahrzeuge, die ein Taxameter verwenden, müssen an der Vordertür den teuersten Tarif und den Preis einer vergleichbaren Fahrt von fünf Kilometern und 15 Minuten angeben. Der Betrag muss in fetten Ziffern mit einer Höhe von mindestens sieben Zentimetern auf Kroatisch und Englisch angegeben werden. Bei App-Fahrten muss der Fahrgast vor der Bestätigung die geplante Route, Entfernung, voraussichtliche Dauer und den maximalen Gesamtpreis sehen können, der nachträglich nicht aufgrund von Stau oder längerer Dauer erhöht werden darf, es sei denn auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers.
Die Beförderungsunternehmen dürfen keine zusätzlichen Pflichtgebühren für Bestellung, Plattform oder Einstieg in das Fahrzeug erheben. Separat dürfen nur tatsächliche und nachweisbare Kosten wie Maut, Fährkarten oder Parkgebühren berechnet werden, und dies auch nur, wenn sie vorher angekündigt wurden.
Jährliche Anpassung und Inkrafttreten
Die höchstzulässigen Beträge werden einmal jährlich an die durchschnittliche Inflationsrate angepasst. Die neuen Grenzen veröffentlicht das Ministerium bis zum 31. März, sie gelten ab dem 1. Mai. Die Verordnung soll am achten Tag nach der Veröffentlichung im Narodne novine in Kraft treten, ohne Übergangszeit. Der Hauptzweck der neuen Regeln ist nicht die Senkung der üblichen Preise, sondern die Verhinderung von extremen Rechnungen, versteckten Zuschlägen und der nachträglichen Erhöhung eines bereits akzeptierten Preises, schlussfolgert Lider.