Betrunkener Wiederholungstäter verursacht Unfall bei Novska
Bei zwei getrennten Verkehrsunfällen im Raum Novska und Požega wurde eine Person verletzt, und ein Wiederholungstäter wurde mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut erwischt.
Bei zwei getrennten Verkehrsunfällen im Raum Novska und Požega wurde eine Person verletzt, und ein Wiederholungstäter wurde mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut erwischt.
In den letzten Tagen wurden auf kroatischen Straßen zwei schwere Verkehrsunfälle verzeichnet. In Brodski Drenovac landete ein Auto im Fluss Orljava, während bei Novska ein alkoholisierter Fahrer, der bereits früher bestraft worden war, einen Unfall mit Sachschaden verursachte.
Am Montag, dem 4. August 2026, kam es in Brodski Drenovac bei Požega zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Auto in den Fluss Orljava fuhr. Wie die Polizeidirektion Požega-Slawonien mitteilte, wurde bei diesem Vorfall eine Person verletzt.
Der Verletzte wurde vom Rettungsdienst in das Allgemeine Kreiskrankenhaus Požega gebracht. Die Polizei kündigte an, dass die Ermittlungen alle Umstände klären sollen, die zu diesem Verkehrsunfall geführt haben.
Nur zwei Tage zuvor, am Sonntag, dem 2. August 2026, gegen 12:10 Uhr, ereignete sich im Bereich Novska, in Bročice, nahe des Kreisverkehrs, ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Verursacher war ein 45-jähriger Mann, der ein Auto mit Kutina-Kennzeichen und 2,12 Promille Alkohol im Blut fuhr.
Da er sich nicht in der Mitte der markierten Fahrspur bewegte, geriet sein Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Betonkante sowie ein Verkehrsschild, das vor der Einfahrt zum Kreisverkehr aufgestellt war. Da es sich um einen mehrfachen Verkehrssünder handelt, wurde er von der Polizei festgenommen und dem zuständigen Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten vorgeführt.
Der polizeiliche Vorschlag an das Gericht umfasste eine Haftstrafe von 15 Tagen, eine Geldstrafe von 160 Euro und eine Schutzmaßnahme des Fahrverbots für Fahrzeuge der Klasse B für die Dauer von sechs Monaten. Das Gericht erklärte den Fahrer für schuldig, verhängte jedoch eine mildere Haftstrafe von 8 Tagen, während die Geldstrafe von 160 Euro und das sechsmonatige Fahrverbot unverändert blieben.