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Antifaschisten erstatten Strafanzeige wegen Baumfällungen im Gedenkpark Šubićevac

Die Gemeinschaft der Verbände antifaschistischer Kämpfer und Antifaschisten (ZUABA) der Gespanschaft Šibenik-Knin hat Strafanzeige gegen die Firma Infinite Show wegen des Verdachts auf Beschädigung des Gedenkparks Šubićevac während der Vorbereitungen für das Konzert von Marko Perković Thompson erstattet.

Foto: Wikipedia (Spomen-park Šubićevac)
Kurz gesagt
  • Der Antifaschistenverband hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Zerstörung des geschützten Gedenkparks Šubićevac in Šibenik erstattet.
  • Sie behaupten, dass der Veranstalter des Thompson-Konzerts ohne Genehmigung Bäume gefällt und den Zaun der Gedenkstätte durchbrochen hat.
  • Die Denkmalschutzbehörde hatte bereits vor dem Konzert auf den Schutzstatus des Parks der Erschossenen hingewiesen und die Einstellung der Arbeiten gefordert.
  • Die Polizei wird aufgefordert, die genaue Anzahl der gefällten Bäume festzustellen und die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Die Gemeinschaft der Verbände antifaschistischer Kämpfer und Antifaschisten (ZUABA) der Gespanschaft Šibenik-Knin hat am Mittwoch, dem 12. August 2026, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Šibenik eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen die Firma Infinite Show, den Veranstalter des Konzerts von Marko Perković Thompson, sowie gegen derzeit unbekannte ausführende Arbeiter, wegen des Verdachts der Straftat der Beschädigung und Zerstörung eines Kulturguts.

Die Antifaschisten behaupten, dass in den Tagen vor dem Konzert, das am 4. August im Stadion Šubićevac stattfand, illegale Bau- und Gartenbauarbeiten innerhalb des geschützten Gedenkparks Šubićevac durchgeführt wurden. Es handelt sich um einen Bereich, der unter der Nummer Z-2019 in das Register der Kulturgüter der Republik Kroatien eingetragen ist.

Baumfällungen und Durchbruch des Zauns genannt

In der Strafanzeige der ZUABA wird angeführt, dass der Veranstalter ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden und ohne die erforderlichen Korridore einzurichten, eine unrechtmäßige Fällung einer größeren Anzahl von Bäumen und einheimischer Vegetation durchgeführt hat. Außerdem kam es zum Durchbruch des Zauns der geschützten Gedenkstätte.

"In den Tagen vor dem Konzert von Marko Perković Thompson im Stadion Šubićevac wurden innerhalb des geschützten unbeweglichen Kulturguts, Gedenkpark Šubićevac (eingetragen im Register der Kulturgüter unter der Nummer Z-2019), illegale Bau- und Gartenbauarbeiten durchgeführt. Der Veranstalter hat ohne vorherige Einrichtung von kommerziellen und Kontrollkorridoren, ohne Genehmigung der zuständigen Behörden, eine unrechtmäßige Fällung einer größeren Anzahl von Bäumen und einheimischer Vegetation sowie den Durchbruch des Zauns der geschützten Gedenkstätte vorgenommen", heißt es in der Anzeige.

Die ZUABA bewertete dies als "bewusste und vorsätzliche Verwüstung eines geschützten Kulturguts der Republik Kroatien zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile". Sie fügen hinzu, dass die Tatsache, dass das Gelände nach dem Konzert oberflächlich gereinigt wurde, "den dauerhaften Schaden, der dem geschützten Grün und der historischen Integrität des Gedenkgebiets zugefügt wurde, nicht mindert".

Forderung nach Feststellung der genauen Anzahl gefällter Bäume

Der Antifaschistenverband fordert in seiner Anzeige konkrete Schritte von den zuständigen Institutionen. "Wir fordern, dass die Polizei in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzabteilung die offiziellen Protokolle sicherstellt, die genaue Anzahl der gefällten Bäume feststellt und die Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleitet", so die Angaben. Die Strafanzeige wurde wegen des begründeten Verdachts auf die Begehung einer Straftat nach Artikel 319 des Strafgesetzbuchs eingereicht, der sich auf die Beschädigung und Zerstörung von Kulturgütern bezieht.

Denkmalpfleger warnten bereits vor dem Konzert

Die Denkmalschutzabteilung in Šibenik reagierte bereits vor der Durchführung des Konzerts. Die Leiterin der regionalen Denkmalschutzbehörde, Angela Bujas, wies auf den Wert und den Schutzstatus des Parks der Erschossenen hin.

"Wir weisen darauf hin, dass der Park der Erschossenen, dessen Bau 1962 begann, eine wertvolle modernistische Schöpfung des Bildhauers Kosta Angelija Radovani und des Architekten Zdenko Kolac ist und als solcher durch eine Entscheidung des Kulturministeriums geschützt ist. Gemäß dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern ist vorgeschrieben, dass alle Arbeiten an einem Kulturgut nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden dürfen", erklärte Bujas.

Sie fügte hinzu, dass die Stadt Šibenik aufgefordert wurde, auf die Aufstellung mobiler Objekte und deren Entfernung zu reagieren, während dem Veranstalter der Veranstaltung eine Anordnung zur Einstellung der Arbeiten zur Aufstellung von Objekten im Bereich der Gedenkstätte des Parks der Erschossenen zugestellt wurde. Weitere Maßnahmen aus ihrem Zuständigkeitsbereich werde die Denkmalschutzabteilung je nach Reaktion der Eigentümer und des Veranstalters ergreifen, kündigte sie an.

Häufige Fragen
Wer hat die Strafanzeige erstattet und gegen wen? +
Die Strafanzeige wurde von der Gemeinschaft der Verbände antifaschistischer Kämpfer und Antifaschisten (ZUABA) der Gespanschaft Šibenik-Knin gegen die Firma Infinite Show, den Veranstalter des Thompson-Konzerts, und unbekannte ausführende Arbeiter erstattet.
Was genau ist mit dem Gedenkpark Šubićevac passiert? +
Laut Angaben in der Anzeige wurden vor dem Konzert ohne Genehmigung eine größere Anzahl von Bäumen und einheimischer Vegetation gefällt und der Zaun des geschützten Gedenkgebiets durchbrochen.
Wie hat die Denkmalschutzbehörde reagiert? +
Die Denkmalschutzabteilung in Šibenik hatte bereits vor dem Konzert auf den Schutzstatus des Parks der Erschossenen hingewiesen, die Stadt zur Entfernung mobiler Objekte aufgefordert und dem Veranstalter eine Anordnung zur Einstellung der Arbeiten zugestellt.
Was fordern die Anzeigenerstatter von den Institutionen? +
Sie fordern, dass die Polizei und die Denkmalschutzabteilung die offiziellen Protokolle sicherstellen, die genaue Anzahl der gefällten Bäume feststellen und die Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten.

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