AZTN prüft Granolio wegen möglicher unfairer Bedingungen gegenüber Weizenlieferanten
Die Kartellbehörde untersucht, ob das Zagreber Unternehmen seine Verhandlungsmacht ausgenutzt hat, um seinen Weizenlieferanten unfaire Bedingungen aufzuerlegen.
Die Kartellbehörde untersucht, ob das Zagreber Unternehmen seine Verhandlungsmacht ausgenutzt hat, um seinen Weizenlieferanten unfaire Bedingungen aufzuerlegen.
Am Donnerstag, dem 13. August 2026, hat die Kartellbehörde (AZTN) ein Verwaltungsverfahren gegen das Unternehmen Granolio eingeleitet, wie auf ihrer Website angegeben, um zu prüfen, ob dieses Unternehmen als Käufer unter Ausnutzung seiner erheblichen Verhandlungsmacht unfaire Handelspraktiken gegenüber seinen Weizenlieferanten angewandt hat.
Nachdem die AZTN bei der Analyse der Geschäftstätigkeit von Käufern gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette (ZNTP), einschließlich Granolio, Anzeichen dafür gefunden hatte, dass dieser Käufer gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, wurde das Verfahren von Amts wegen eingeleitet.
Die AZTN wird, wie angegeben, alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Inhalt und der Durchführung der Geschäftsbeziehungen von Granolio mit seinen Weizenlieferanten prüfen und erst nach vollständiger Feststellung des Sachverhalts eine Sachentscheidung treffen.
Die Behörde betont, dass die bloße Einleitung eines Verwaltungsverfahrens nicht unbedingt bedeutet, dass das ZNTP verletzt wurde. Das bedeutet, dass im Verfahren erst die Fakten und eine eventuelle Verantwortlichkeit des Unternehmens festgestellt werden.
Das Unternehmen Granolio wurde 1996 gegründet und hat seinen Sitz in Zagreb. Auf der offiziellen Website des Unternehmens wird angegeben, dass sich seine Geschäftstätigkeit auf die Mühlenproduktion von Mehl, die Herstellung von Milch und Käse, Landwirtschaft und Wirtschaft, Lagerhäuser, landwirtschaftliche Produktion sowie vertraglich gebundene Viehwirtschaft stützt.
Das Verfahren gegen Granolio ist wichtig für kroatische Landwirte und Weizenlieferanten, da es um den Schutz vor unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette geht, ein Bereich, den die AZTN aktiv überwacht.