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Ex-Freundin darf er sich nicht auf 100 Meter nähern: Gericht verlängert Maßnahmen gegen jungen Mann

Das Amtsgericht in Karlovac hat die Sicherheitsmaßnahmen gegen einen jungen Mann, der wegen aufdringlichen Verhaltens angeklagt ist, verlängert, da weiterhin die Gefahr einer Wiederholung der Straftat besteht.

Foto: Felix-Mittermeier na Pixabay
Kurz gesagt
  • Das Gericht in Karlovac hat die Sicherheitsmaßnahmen gegen einen jungen Mann verlängert, der seine Ex-Freundin belästigt hat.
  • Der Angeklagte darf sich ihr nicht auf weniger als 100 Meter nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.
  • Das Opfer bestätigte, dass sie sich weiterhin bedroht fühlt, da sie sich täglich begegnen.
  • Das Gericht wird alle zwei Monate die Notwendigkeit der weiteren Maßnahmen überprüfen.

Das Amtsgericht in Karlovac hat die Schutzmaßnahmen gegen einen jungen Mann aus der Umgebung der Stadt, der wegen Belästigung seiner Ex-Partnerin angeklagt ist, verlängert, er darf sich ihr nicht auf weniger als 100 Meter nähern und keinen Kontakt per Telefon, Handy oder über soziale Netzwerke aufnehmen. Die Entscheidung fiel in der Sitzung des Anklagesenats Anfang Juli 2026, obwohl die Sicherheitsmaßnahmen ursprünglich bereits im März verhängt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte auf deren Fortsetzung bestanden, da sie das Risiko einer Wiederholung der Straftat als nicht gebannt ansah.

Er folgte ihr, beleidigte sie und tauchte plötzlich auf

Die Ex-Freundin schilderte der Polizei und den zuständigen Behörden nach der Trennung eine Reihe von Situationen, in denen sie sich bedroht fühlte, Verfolgung, Nachrichten gegen ihren Willen und regelmäßiges Auftauchen an Orten, an denen sie sich aufhielt. In der Gerichtsentscheidung ist auch ein Vorfall auf dem Übungsgelände in Karlovac festgehalten: Er fuhr mit dem Auto hinter ihr her und stellte sich dann plötzlich vor ihr Fahrzeug. In einem Café beleidigte und bedrohte er sie ihren Angaben zufolge, und ihre Aussage wurde größtenteils von Familie und Freunden gestützt.

Opfer fordert Schutz, Verteidigung bestreitet Vorwürfe

Das Opfer bestätigte während des Verfahrens, dass der Angeklagte die verhängten Maßnahmen derzeit einhält, bat jedoch darum, dass sie in Kraft bleiben, da sie weiterhin Unbehagen und Angst verspürt, sie sieht ihn fast täglich, und er bewegt sich an denselben Orten wie sie. Der Angeklagte hingegen bestreitet alle Vorwürfe vollständig. Sein Anwalt forderte die Aufhebung der Maßnahmen und betonte, dass sein Mandant keine Vorstrafen habe, keine anderen Verfahren gegen ihn laufen und er seit Monaten keinen Kontakt zu seiner Ex-Freundin aufgenommen habe.

Gericht: Gefahr der Wiederholung der Tat besteht weiterhin

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Umstände weiterhin auf eine Gefahr der Wiederholung der Straftat hindeuten, insbesondere angesichts seines Verhaltens nach der Trennung. Nach Einschätzung des Gerichts akzeptiert er das Ende der Beziehung nicht und bestreitet seine Schuld vollständig. Untersuchungshaft wurde nicht als notwendig erachtet, das Ziel, so das Gericht, könne auch mit milderen Maßnahmen erreicht werden, also durch die Fortsetzung des Näherungs- und Kontaktverbots mit der Geschädigten. Alle zwei Monate wird das Gericht erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für diese Maßnahmen weiterhin erfüllt sind; sie können höchstens bis zur Rechtskraft oder Vollstreckbarkeit des Urteils dauern.

Häufige Fragen
Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden gegen den Angeklagten verhängt? +
Dem Angeklagten ist es verboten, sich seiner Ex-Freundin auf weniger als 100 Meter zu nähern und jeglichen Kontakt zu ihr aufzunehmen, einschließlich per Telefon, Handy und über soziale Netzwerke.
Warum hat das Gericht die Sicherheitsmaßnahmen verlängert? +
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weiterhin die Gefahr einer Wiederholung der Straftat besteht, unter Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten nach der Trennung und der Tatsache, dass er das Ende der Beziehung nicht akzeptiert.
Wie oft wird das Gericht die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen überprüfen? +
Das Gericht wird alle zwei Monate erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für die weitere Geltung der Sicherheitsmaßnahmen vorliegen.
Wurde gegen den Angeklagten Untersuchungshaft angeordnet? +
Nein, das Gericht entschied, dass Untersuchungshaft nicht erforderlich ist und der Zweck durch eine mildere Maßnahme erreicht werden kann, nämlich durch die Fortsetzung des Näherungs- und Kontaktverbots.

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