ZAGREB, Das Amtsgericht in Neu-Zagreb hat ein Urteil verkündet, in dem der 34-jährige Elektrotechniker A. F. der Bedrohung seiner Ex-Partnerin S. im Stadtteil Utrine für schuldig befunden wurde. Trotz des Schuldspruchs wird der Täter jedoch keinen Tag im Gefängnis verbringen, da er zu sechs Monaten Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt wurde.
Angriff an der Straßenbahnhaltestelle
Der Vorfall ereignete sich am 20. März 2026 gegen 20:30 Uhr, als das Opfer an einer Straßenbahnhaltestelle in den Utrinen stand. Der Angreifer bemerkte sie und ging sofort auf sie zu, schrie und drohte ihr. Er drohte ihr, dass er oder sein Freund zu ihr kommen und ihr Haus mit einem Kugelhagel durchsieben würden.
"Ich werde zusehen, wie alle deine Bekannten leiden, während ich sie umbringe", brüllte A. F. seine Ex-Freundin an, so das Gerichtsurteil.
Verfolgung bis ins Café
Das Mädchen versuchte, dem Angreifer zu entkommen, und suchte Zuflucht in einem nahe gelegenen Café in den Utrinen. Doch der Mann ließ in seinem wahnsinnigen Verhalten nicht nach und verfolgte das Mädchen weiter entlang der Avenija Dubrovnik bis zum Café. Dort wurde er noch aggressiver und schrie dem Mädchen erschreckende Worte entgegen.
"Du H..., du Idiot, ich werde dich und alle um dich herum töten", brüllte der Mann das Mädchen an.
Bewährungsstrafe statt Gefängnis
Von dem Vorfall erfuhr man erst, als das Urteil dieser Tage veröffentlicht wurde, obwohl sich der Vorfall bereits am 20. März dieses Jahres ereignet hatte. Der Richter am Amtsgericht in Neu-Zagreb stellte seine Schuld fest und betonte in der Entscheidung, dass das Mädchen aufgrund dieses Vorfalls Grund hatte, um ihr Leben zu fürchten.
Doch trotz der eindeutig nachgewiesenen Schuld wird dieser Mann keinen einzigen Tag hinter Gittern verbringen. Der Richter verhängte eine Strafe von sechs Monaten Haft, jedoch mit Bewährungsaufschub, sodass A. F. diese Strafe nur verbüßen muss, wenn er innerhalb von zwei Jahren eine neue Straftat begeht. Das Gericht befand, dass dieses Urteil eine angemessene Strafe für den gewalttätigen Täter sei.
Es ist anzumerken, dass es sich hierbei nicht um ein endgültiges Urteil handelt, sondern um einen Strafbefehl, gegen den der 34-Jährige Einspruch einlegen kann.