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Franzosen können ab heute jeden unerwünschten Anruf melden, Unternehmen drohen Strafen bis zu 375.000 Euro

Statt des bisherigen wirkungslosen Registers führt Frankreich ein System der verpflichtenden Zustimmung der Verbraucher vor jedem Marketingkontakt ein.

Foto: Wikipedia (Telemarketing)
Kurz gesagt
  • Frankreich hat am 11. August 2026 ein Gesetz eingeführt, das Telemarketing-Anrufe ohne vorherige Zustimmung der Verbraucher verbietet.
  • Strafen für Verstöße betragen bis zu 75.000 Euro für Einzelpersonen und 375.000 Euro für Unternehmen.
  • Bis zu drei Viertel der Franzosen erhielten mindestens einen unerwünschten Anruf pro Woche, was zu Forderungen von 11 Verbänden nach einem vollständigen Verbot führte.
  • Das neue "Opt-in"-System könnte als Modell für strengere Telemarketing-Regulierung in der gesamten Europäischen Union dienen.

Frankreich hat am Dienstag, dem 11. August 2026, drastische Änderungen bei der Art und Weise eingeführt, wie Unternehmen Bürger kontaktieren können, und damit eine der strengsten Regeln für Telemarketing auf dem europäischen Kontinent aufgestellt. Kern des neuen Gesetzes ist die Verlagerung der Verantwortung: Unternehmen dürfen nicht mehr wahllos Nummern wählen, sondern müssen im Voraus die ausdrückliche Zustimmung der Person einholen, die sie anrufen möchten.

Ende der Ära des Ignorierens der "Nicht-anrufen"-Liste

Das bisherige Modell, bekannt unter dem Namen "Bloctel", verlangte von den Bürgern, ihre Nummer selbst in die staatliche Datenbank einzutragen, wenn sie keine Verkaufsanrufe erhalten wollten. Zahlreiche Verbraucherschutzverbände warnten jahrelang, dass Callcenter dieses Register regelmäßig ignorieren. Mit den neuen Vorschriften wird das Blatt gewendet und ein sogenanntes "Opt-in"-System eingeführt.

"Unternehmen ist es verboten, Verbraucher ohne deren vorherige Zustimmung zu kontaktieren", erklärte Alice Vilcot, Kabinettschefin in der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung. Sie betonte, dass die erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann und die Beweislast, dass diese existiert, vollständig beim anrufenden Unternehmen liegt.

Hohe Geldstrafen und nichtige Verträge

Die Sanktionen für Verstöße gegen die Regeln sind extrem hoch angesetzt, um abschreckend zu wirken. Einzelpersonen, die einen unerlaubten Anruf tätigen, riskieren eine Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro, während bei juristischen Personen der Betrag auf bis zu 375.000 Euro pro Verstoß ansteigen kann. Zusätzlich wird jeder Vertrag, der auf der Grundlage eines solchen unbefugten Kontakts geschlossen wurde, als nichtig betrachtet.

Die Ernsthaftigkeit der Behörden bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen wird auch durch einen Fall aus dem letzten Jahr veranschaulicht, als ein in Irland ansässiges Unternehmen sechs Millionen Euro wegen Verstoßes gegen frühere, mildere Vorschriften zahlen musste. Bürger können nun jeden unerwünschten Anruf einfach über eine spezielle Regierungswebsite melden.

Jahrelange Belästigung führte zu radikalem Schritt

Die Reaktion der Behörden erfolgte nach Jahren der Beschwerden und wachsender öffentlicher Wut. Schätzungen zufolge erhielt sogar drei Viertel der französischen Bevölkerung mindestens einen unerwünschten Verkaufsanruf pro Woche, und viele sahen sich einer regelrechten Flut solcher Belästigungen gegenüber. Die Situation eskalierte Anfang dieses Jahres, als 11 Verbraucherschutzorganisationen gemeinsam ein vollständiges Verbot von Telemarketing forderten.

In ihrer Verurteilung betonten sie, dass es sich um "rücksichtslose Belästigung von Verbrauchern durch unzählige unerwünschte Telemarketing-Anrufe auf Festnetz- und Mobiltelefone handelt, eine Einmischung, die zu einem regelmäßigen Bestandteil ihres Lebens geworden ist". Das französische Parlament hatte das Gesetz bereits im letzten Jahr verabschiedet und damit signalisiert, dass die Toleranz gegenüber der bisherigen Praxis ein Ende hat.

Was erlaubt ist und der europäische Wegweiser

Das Gesetz sieht auch bestimmte Ausnahmen vor: Unternehmen dürfen weiterhin Kunden anrufen, mit denen sie bereits eine vertragliche Beziehung haben, um ihnen neue Dienstleistungen anzubieten. Ebenfalls ist ein Anruf erlaubt, wenn der Bürger eine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, beispielsweise durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens auf einem Formular.

Während sich die meisten Länder auf "Opt-out"-Mechanismen verlassen, hat sich Frankreich für ein aggressiveres "Opt-in"-Modell entschieden, in der Hoffnung, dass es greifbarere Ergebnisse beim Schutz der Privatsphäre bringt. Dieser Schritt stellt nicht nur eine der strengsten Telemarketing-Regulierungen in Europa dar, sondern könnte auch zum Vorbild für ähnliche Gesetzesinitiativen in der gesamten Europäischen Union werden.

Häufige Fragen
Was ändert sich genau durch das neue französische Telemarketing-Gesetz? +
Es wird ein System der verpflichtenden vorherigen Zustimmung ("Opt-in") eingeführt, was bedeutet, dass Unternehmen keine Verbraucher mehr anrufen dürfen, die ihnen nicht zuvor ausdrücklich ihre Zustimmung zum Kontakt gegeben haben.
Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen die neuen Regeln? +
Einzelpersonen können mit bis zu 75.000 Euro bestraft werden, Unternehmen mit bis zu 375.000 Euro pro Verstoß. Darüber hinaus werden Verträge, die durch unerlaubte Anrufe zustande gekommen sind, ungültig.
Wie können Bürger einen unerwünschten Anruf melden? +
Jeder unerlaubte Verkaufsanruf kann über eine spezielle Website gemeldet werden, die die französische Regierung zu diesem Zweck eingerichtet hat.
Gibt es Ausnahmen von diesem Gesetz? +
Ja, Unternehmen dürfen Kunden kontaktieren, mit denen sie bereits eine vertragliche Beziehung haben, um ihnen neue kommerzielle Angebote zu unterbreiten, und Anrufe sind auch erlaubt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, beispielsweise auf einem Formular.

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