Frankreich hat am Dienstag, dem 11. August 2026, drastische Änderungen bei der Art und Weise eingeführt, wie Unternehmen Bürger kontaktieren können, und damit eine der strengsten Regeln für Telemarketing auf dem europäischen Kontinent aufgestellt. Kern des neuen Gesetzes ist die Verlagerung der Verantwortung: Unternehmen dürfen nicht mehr wahllos Nummern wählen, sondern müssen im Voraus die ausdrückliche Zustimmung der Person einholen, die sie anrufen möchten.
Ende der Ära des Ignorierens der "Nicht-anrufen"-Liste
Das bisherige Modell, bekannt unter dem Namen "Bloctel", verlangte von den Bürgern, ihre Nummer selbst in die staatliche Datenbank einzutragen, wenn sie keine Verkaufsanrufe erhalten wollten. Zahlreiche Verbraucherschutzverbände warnten jahrelang, dass Callcenter dieses Register regelmäßig ignorieren. Mit den neuen Vorschriften wird das Blatt gewendet und ein sogenanntes "Opt-in"-System eingeführt.
"Unternehmen ist es verboten, Verbraucher ohne deren vorherige Zustimmung zu kontaktieren", erklärte Alice Vilcot, Kabinettschefin in der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung. Sie betonte, dass die erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann und die Beweislast, dass diese existiert, vollständig beim anrufenden Unternehmen liegt.
Hohe Geldstrafen und nichtige Verträge
Die Sanktionen für Verstöße gegen die Regeln sind extrem hoch angesetzt, um abschreckend zu wirken. Einzelpersonen, die einen unerlaubten Anruf tätigen, riskieren eine Geldstrafe von bis zu 75.000 Euro, während bei juristischen Personen der Betrag auf bis zu 375.000 Euro pro Verstoß ansteigen kann. Zusätzlich wird jeder Vertrag, der auf der Grundlage eines solchen unbefugten Kontakts geschlossen wurde, als nichtig betrachtet.
Die Ernsthaftigkeit der Behörden bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen wird auch durch einen Fall aus dem letzten Jahr veranschaulicht, als ein in Irland ansässiges Unternehmen sechs Millionen Euro wegen Verstoßes gegen frühere, mildere Vorschriften zahlen musste. Bürger können nun jeden unerwünschten Anruf einfach über eine spezielle Regierungswebsite melden.
Jahrelange Belästigung führte zu radikalem Schritt
Die Reaktion der Behörden erfolgte nach Jahren der Beschwerden und wachsender öffentlicher Wut. Schätzungen zufolge erhielt sogar drei Viertel der französischen Bevölkerung mindestens einen unerwünschten Verkaufsanruf pro Woche, und viele sahen sich einer regelrechten Flut solcher Belästigungen gegenüber. Die Situation eskalierte Anfang dieses Jahres, als 11 Verbraucherschutzorganisationen gemeinsam ein vollständiges Verbot von Telemarketing forderten.
In ihrer Verurteilung betonten sie, dass es sich um "rücksichtslose Belästigung von Verbrauchern durch unzählige unerwünschte Telemarketing-Anrufe auf Festnetz- und Mobiltelefone handelt, eine Einmischung, die zu einem regelmäßigen Bestandteil ihres Lebens geworden ist". Das französische Parlament hatte das Gesetz bereits im letzten Jahr verabschiedet und damit signalisiert, dass die Toleranz gegenüber der bisherigen Praxis ein Ende hat.
Was erlaubt ist und der europäische Wegweiser
Das Gesetz sieht auch bestimmte Ausnahmen vor: Unternehmen dürfen weiterhin Kunden anrufen, mit denen sie bereits eine vertragliche Beziehung haben, um ihnen neue Dienstleistungen anzubieten. Ebenfalls ist ein Anruf erlaubt, wenn der Bürger eine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, beispielsweise durch Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens auf einem Formular.
Während sich die meisten Länder auf "Opt-out"-Mechanismen verlassen, hat sich Frankreich für ein aggressiveres "Opt-in"-Modell entschieden, in der Hoffnung, dass es greifbarere Ergebnisse beim Schutz der Privatsphäre bringt. Dieser Schritt stellt nicht nur eine der strengsten Telemarketing-Regulierungen in Europa dar, sondern könnte auch zum Vorbild für ähnliche Gesetzesinitiativen in der gesamten Europäischen Union werden.