Jahrelang Partnerin geschlagen und beleidigt: 22-Jähriger angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Karlovac hat eine einheitliche Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten beantragt.
Die Staatsanwaltschaft Karlovac hat eine einheitliche Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten beantragt.
Die Staatsanwaltschaft Karlovac hat Anklage gegen einen 22-Jährigen aus der Region Karlovac erhoben, dem mehrmonatige brutale Misshandlung seiner Lebensgefährtin vorgeworfen wird. Laut Staatsanwaltschaft verübte der Mann von November 2024 bis zum 30. März 2026 fast täglich psychische und physische Gewalt gegen die Frau, mit der er zusammenlebte, zunächst in einem Einfamilienhaus und später in einer Wohnung in Karlovac.
Die Anklageschrift beschreibt detailliert das Misshandlungsmuster, das Beleidigungen mit abfälligen Namen, Herabwürdigung und Erniedrigung umfasste. Der Angeklagte sagte seiner Partnerin, sie sei krank und müsse sich behandeln lassen. Neben psychischer Misshandlung griff er sie mehrfach auch körperlich an. Die Anklageschrift führt an, dass er sie stieß, mit Fäusten und Füßen schlug, an den Haaren zog und Schläge gegen Kopf, Hände und Beine versetzte. Durch dieses Verhalten, so die Staatsanwaltschaft, habe er bei der Geschädigten Angst, Erniedrigung und eine Verletzung ihrer Würde ausgelöst.
Der Höhepunkt der Gewalt ereignete sich Ende März dieses Jahres, als der Angeklagte seine Partnerin mehrfach gegen die Knie schlug und ihren Unterarm drückte. Bei diesem Angriff erlitt die Frau Prellungen an beiden Knien und am linken Unterarm. Ein medizinischer Sachverständiger stellte in seinem Bericht fest, dass es sich um leichte Körperverletzungen handelt.
Bei seiner Vernehmung wies der 22-Jährige einen Großteil der Vorwürfe zurück. Er gab nur zu, dass es zu Streitigkeiten gekommen sei und dass er sie in einigen Fällen an den Armen festgehalten habe, mit der Behauptung, dies zu ihrer Beruhigung getan zu haben. Systematische körperliche Gewalt bestritt er entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Karlovac hat dem Gericht vorgeschlagen, den Angeklagten wegen der Straftaten der häuslichen Gewalt und der Körperverletzung zu einer einheitlichen Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zu verurteilen. Aufgrund der Gefahr der Wiederholung von Straftaten beantragte die Staatsanwaltschaft auch die Verlängerung der zuvor angeordneten Sicherheitsmaßnahmen.