Kroatisches Investmentkonto kommt 2027: steuerfreie Erträge und Limit bis 200.000 Euro
Neues Gesetz sieht einfachere Anlagen am Kapitalmarkt vor, administrative Pflichten übernehmen zugelassene Vermittler.
Neues Gesetz sieht einfachere Anlagen am Kapitalmarkt vor, administrative Pflichten übernehmen zugelassene Vermittler.
Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf zum kroatischen Investmentkonto (HRI) veröffentlicht, der Bürgern ab dem 1. Januar 2027 ermöglichen würde, in Wertpapiere zu investieren, ohne Steuern auf erzielte Erträge zu zahlen und mit deutlich weniger bürokratischen Hürden.
Nach Informationen von Tportal soll das neue Finanzinstrument Kleinanleger dazu anregen, einen Teil ihrer Ersparnisse in den heimischen Kapitalmarkt zu lenken, und gleichzeitig die bisher komplexe steuerliche Behandlung gelegentlicher Investitionen in Aktien, Anleihen und andere Instrumente vereinfachen.
Das kroatische Investmentkonto kann jeder volljährige Bürger eröffnen, auch Eltern für minderjährige Kinder. Der Vertrag kann bei Banken, Investmentgesellschaften und anderen zugelassenen Vermittlern abgeschlossen werden. Jede natürliche Person kann nur ein solches Konto haben, die lebenslange Einlagenobergrenze beträgt 200.000 Euro.
Wenn ein Anleger fünf Jahre lang nur Einzahlungen vornimmt und keine Abhebungen tätigt, erhöht sich diese Grenze um weitere 50.000 Euro, sodass der Gesamtbetrag 250.000 Euro erreichen kann. Dabei werden erzielte Erträge, Dividenden und Zinsen nicht auf die Grenze angerechnet, sie umfasst ausschließlich eigene Einzahlungen.
Der größte Vorteil ist die vollständige Befreiung von der Kapitalertragssteuer. Der Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die Reinvestition von Gewinnen sowie der Erhalt von Dividenden und Zinsen innerhalb des Kontos erzeugen keine Steuerpflicht. Gleiches gilt für Auszahlungen, Mittel können jederzeit ohne Besteuerung abgehoben werden, unabhängig vom Betrag.
Das Gesetz führt im Vergleich zu ähnlichen Modellen in der Europäischen Union auch eine Besonderheit ein: Mindestens 20 Prozent der Investitionen müssen in Wertpapiere heimischer Emittenten an der Zagreber Börse fließen. Ziel ist die Stärkung der Liquidität und Entwicklung des kroatischen Kapitalmarkts.
Die bisherigen Pflichten zur Führung detaillierter Transaktionsaufzeichnungen, Datenerfassung und Berechnung von Gewinnen und Verlusten für jeden einzelnen Kauf und Verkauf gehen auf zugelassene Vermittler über. Bürger werden so von den meisten bürokratischen Aufgaben befreit, was eines der zentralen Hindernisse für den Einstieg von Kleinanlegern in den Markt beseitigen dürfte.
Ein Register aller Einzahlungen und Auszahlungen wird von der Zentralen Abwicklungs- und Depotgesellschaft (SKDD) geführt, die Umsetzung und Überwachung des Gesetzes übernimmt die Kroatische Finanzaufsichtsbehörde (Hanfa), die auch an der Ausarbeitung des Vorschlags beteiligt war.
Das Finanzministerium schätzt, dass Bürger in den ersten zwei Jahren der Anwendung über das HRI zwischen 200 und 600 Millionen Euro investieren könnten. Neben der Vereinfachung von Investitionen soll die Finanzbildung gefördert, heimische Investitionen gestärkt und die Beteiligung der Bürger am Kapitalmarkt erhöht werden.
Die öffentliche Konsultation zum Gesetzesentwurf ist bis zum 23. August 2026 geöffnet, und der Plan sieht vor, dass die Verordnung am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Wird der Vorschlag in seiner jetzigen Form angenommen, erhält Kroatien eines der steuerlich großzügigsten Modelle dieser Art in der Europäischen Union.