Das zuständige Ministerium für Umweltschutz und grüne Transformation bestätigte am Donnerstag, dem 13. August 2026, dass das Gebiet des ehemaligen Steinbruchs in der Nähe von Benkovac offiziell in die Änderungen und Ergänzungen des Abfallwirtschaftsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023 bis 2028 aufgenommen wurde. Mit diesem Schritt wurde die rechtliche Grundlage für die Einleitung des Sanierungsverfahrens für das Gelände geschaffen, auf dem nach Angaben der Ermittler illegal etwa 11.000 Kubikmeter gemahlener Kunststoff vergraben wurden.
Als Antwort auf eine Anfrage von Hina teilte das Ministerium mit, dass der Standort in Benkovac in die genannten Änderungen des Plans aufgenommen wurde, wodurch die Voraussetzung für ein Handeln gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz im Bereich der Sanierung kontaminierter Gebiete erfüllt ist.
Die Sanierung wird vom Fonds durchgeführt, die Kosten sind noch unbekannt
Für die Durchführung der Sanierung solcher Standorte ist der Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz zuständig, wobei besonderes Augenmerk auf den Schutz der vermögensrechtlichen Interessen des Staates gelegt wird, einschließlich der Möglichkeit der Rückforderung investierter Gelder und der Sicherung von Forderungen durch Pfandrechte. Das Ministerium weist darauf hin, dass der genaue Umfang der erforderlichen Arbeiten und der damit verbundenen Kosten erst nach Abschluss aller notwendigen Verfahren und der Feststellung der relevanten Tatsachen bestimmt werden kann.
Ermittler der Uskok entdeckten anderthalb Kilometer vom Zentrum von Benkovac entfernt eine der größten illegalen Deponien des Landes. Wie N1 berichtet, werden mit dem Fall dieselben Akteure in Verbindung gebracht, die auch im Verdacht stehen, in Gospić vergleichbar illegal Abfälle entsorgt zu haben.
Das Ministerium führt keine Untersuchungen oder Probenahmen durch
Das Ministerium betont, dass es selbst keine Untersuchungen durchführt und keine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen feststellt. Die Feststellung der Art des Abfalls, seiner Herkunft, der Art der Behandlung sowie gegebenenfalls der verantwortlichen Personen liegt in der Zuständigkeit anderer Behörden, und das Ministerium kann derzeit keine Ergebnisse dieser Verfahren vorwegnehmen.
Darüber hinaus hat das Ministerium keine eigenständigen Untersuchungen oder Probenahmen auf dem Gelände in Benkovac durchgeführt. Der tatsächliche Zustand, einschließlich der potenziellen Auswirkungen auf Boden, Oberflächen- und Grundwasser sowie andere Umweltbestandteile, wird von den zuständigen Behörden im Rahmen entsprechender Fachverfahren festgestellt. Das Ministerium verfügt derzeit nicht über die Ergebnisse von Analysen und kann daher keine Risikobewertung ohne entsprechende fachliche Gutachten abgeben.
Weiterhin liegen keine Daten vor, auf deren Grundlage zuverlässig festgestellt werden könnte, wie lange der Abfall an diesem Standort vorhanden war; dies wird erst im Rahmen der Verfahren der zuständigen Behörden und der Sammlung relevanter Beweise geklärt.
Strengere Abfallkontrollen angekündigt
Die Fälle in Gospić und Benkovac zeigen nach Angaben des Ministeriums, wie wichtig es ist, die Kontrolle der Abfallströme, ihre Rückverfolgbarkeit und die Überwachung der Abfallwirtschaftstätigkeiten weiter zu stärken. Die Änderungen und Ergänzungen des Abfallwirtschaftsgesetzes befinden sich derzeit in der finalen interministeriellen Abstimmung und sehen strengere Bedingungen für die Ausübung von Abfallwirtschaftstätigkeiten, zusätzliche Kontrollmechanismen und die Stärkung des Systems der Abfallrückverfolgbarkeit vor.
Ziel ist es, den Raum für illegale Handlungen zu verringern und eine größere Verantwortung aller Beteiligten im System sicherzustellen, betonte das Ministerium und fügte hinzu, dass es in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden daran arbeite, mit Abfällen kontaminierte Standorte zu identifizieren und die Voraussetzungen für deren Sanierung zu schaffen.