HR EN DE
NEWS SPORT BIZNIS SCENA LIFESTYLE TECH

Auszahlung der Beihilfen beginnt: Zagreber, prüft eure Konten

Die Stadt Zagreb hat mit der Auszahlung der Geldleistungen für August begonnen. Die Rentner sind in vier Gruppen eingeteilt, hier sind alle Details zu Beträgen und Bedingungen.

Foto: Wikipedia (Hrvatska pošta)
Kurz gesagt
  • Die Auszahlung der Beihilfen für August begann am 17. und 18. August 2026.
  • Die Rentner sind in vier Gruppen mit Beihilfen von 36,50 bis 83,00 Euro eingeteilt.
  • Voraussetzung ist ein mindestens 5-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in Zagreb und ein Einkommen von bis zu 350 Euro.
  • Auch andere gefährdete Gruppen erhalten Beihilfen, einschließlich Empfänger des Inklusionszuschlags.

Die Stadt Zagreb hat mit der Auszahlung der Geldleistungen für August 2026 begonnen. Die Art der Auszahlung hängt davon ab, ob der Leistungsempfänger die Beihilfe auf ein Girokonto oder über die Kroatische Post erhält. Die Bürger wurden auch über die offizielle Facebook-Seite der Stadt informiert.

Die Auszahlungen für Empfänger mit eröffneten Girokonten begannen am Montag, dem 17. August 2026. Für diejenigen, die die Beihilfe über die Kroatische Post erhalten, erfolgt die Auszahlung ab Dienstag, dem 18. August 2026.

Zehn Tage für die Abholung bei der Post

Rentner, die die Beihilfe nicht an ihre Hausadresse erhalten haben, können sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Auszahlung in den Postämtern abholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine rückwirkende Auszahlung nicht möglich.

Vier Gruppen von Rentnern und Beihilfebeträge

Gemäß dem Beschluss über die Sozialfürsorge, den die Stadtversammlung der Stadt Zagreb erlassen hat, haben Rentner, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind und vor der Antragstellung mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Gebiet der Stadt Zagreb wohnhaft sind, Anspruch auf die Geldleistung. Ihr Gesamteinkommen darf 350,00 Euro monatlich nicht überschreiten.

Die Rentner werden je nach Höhe der Rente oder des Gesamteinkommens in vier Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe I: Rente oder Gesamteinkommen gleich oder weniger als 190,00 Euro - Beihilfe 83,00 Euro
  • Gruppe II: Einkommen von 190,01 bis 250,00 Euro - Beihilfe 67,50 Euro
  • Gruppe III: Einkommen von 250,01 bis 300,00 Euro - Beihilfe 52,00 Euro
  • Gruppe IV: Einkommen von 300,01 bis 350,00 Euro - Beihilfe 36,50 Euro

Anspruch haben auch andere Bürgergruppen

Neben Rentnern stellt die Stadt Zagreb auch anderen Leistungsempfängern Geldleistungen zur Verfügung. Dazu gehören Personen, die Geld für die Deckung der Kosten der zusätzlichen Krankenversicherung erhalten, sowie Personen, die Anspruch auf einen Zuschlag für fremde Pflege und Betreuung haben, und solche, die eine persönliche Invaliditätsrente beziehen.

Anspruch auf die Beihilfe haben auch Personen mit dem Status eines Elternteils, der pflegt, oder einer Pflegeperson, Bewohner von Altenheimen, die Anspruch auf Taschengeld haben, Menschen mit Behinderungen, die die Dienstleistung des betreuten Wohnens nutzen, sowie Empfänger der nationalen Beihilfe für ältere Menschen, des Kindergeldes und des Inklusionszuschlags.

Wo man Informationen erhalten kann

Für weitere Informationen können sich die Bürger an das Stadtamt für Sozialfürsorge, Gesundheit, Veteranen und Menschen mit Behinderungen unter den Adressen Nova cesta 1 und Vodnikova ulica 14 in Zagreb wenden.

Häufige Fragen
Wann begann die Auszahlung der Beihilfen für August? +
Die Auszahlung auf Girokonten begann am 17. August 2026, und über die Kroatische Post am 18. August 2026.
Wie hoch ist die Beihilfe für Rentner der Gruppe I? +
Rentner der Gruppe I mit einem Einkommen von bis zu 190 Euro haben Anspruch auf 83,00 Euro monatlich.
Was, wenn ein Rentner die Beihilfe nicht an der Hausadresse erhält? +
Die Beihilfe kann innerhalb von 10 Tagen nach Beginn der Auszahlung im Postamt abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keine rückwirkende Auszahlung.
Wer hat sonst noch Anspruch auf Geldleistungen der Stadt Zagreb? +
Neben Rentnern haben auch Empfänger von Pflege- und Betreuungsgeld, persönlicher Invaliditätsrente, pflegende Eltern, Bewohner von Altenheimen sowie Empfänger des Inklusionszuschlags Anspruch.

Anmelden

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden oder registrieren.

Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!
Suchen
Beliebt
Anmelden
Startseite
5MIN.hr als bevorzugte Quelle festlegen
Folge uns in den sozialen Medien
Kategorien