Auszahlung der Beihilfen beginnt: Zagreber, prüft eure Konten
Die Stadt Zagreb hat mit der Auszahlung der Geldleistungen für August begonnen. Die Rentner sind in vier Gruppen eingeteilt, hier sind alle Details zu Beträgen und Bedingungen.
Die Stadt Zagreb hat mit der Auszahlung der Geldleistungen für August begonnen. Die Rentner sind in vier Gruppen eingeteilt, hier sind alle Details zu Beträgen und Bedingungen.
Die Stadt Zagreb hat mit der Auszahlung der Geldleistungen für August 2026 begonnen. Die Art der Auszahlung hängt davon ab, ob der Leistungsempfänger die Beihilfe auf ein Girokonto oder über die Kroatische Post erhält. Die Bürger wurden auch über die offizielle Facebook-Seite der Stadt informiert.
Die Auszahlungen für Empfänger mit eröffneten Girokonten begannen am Montag, dem 17. August 2026. Für diejenigen, die die Beihilfe über die Kroatische Post erhalten, erfolgt die Auszahlung ab Dienstag, dem 18. August 2026.
Rentner, die die Beihilfe nicht an ihre Hausadresse erhalten haben, können sie innerhalb von zehn Tagen nach Beginn der Auszahlung in den Postämtern abholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine rückwirkende Auszahlung nicht möglich.
Gemäß dem Beschluss über die Sozialfürsorge, den die Stadtversammlung der Stadt Zagreb erlassen hat, haben Rentner, die Staatsbürger der Republik Kroatien sind und vor der Antragstellung mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Gebiet der Stadt Zagreb wohnhaft sind, Anspruch auf die Geldleistung. Ihr Gesamteinkommen darf 350,00 Euro monatlich nicht überschreiten.
Die Rentner werden je nach Höhe der Rente oder des Gesamteinkommens in vier Gruppen eingeteilt:
Neben Rentnern stellt die Stadt Zagreb auch anderen Leistungsempfängern Geldleistungen zur Verfügung. Dazu gehören Personen, die Geld für die Deckung der Kosten der zusätzlichen Krankenversicherung erhalten, sowie Personen, die Anspruch auf einen Zuschlag für fremde Pflege und Betreuung haben, und solche, die eine persönliche Invaliditätsrente beziehen.
Anspruch auf die Beihilfe haben auch Personen mit dem Status eines Elternteils, der pflegt, oder einer Pflegeperson, Bewohner von Altenheimen, die Anspruch auf Taschengeld haben, Menschen mit Behinderungen, die die Dienstleistung des betreuten Wohnens nutzen, sowie Empfänger der nationalen Beihilfe für ältere Menschen, des Kindergeldes und des Inklusionszuschlags.
Für weitere Informationen können sich die Bürger an das Stadtamt für Sozialfürsorge, Gesundheit, Veteranen und Menschen mit Behinderungen unter den Adressen Nova cesta 1 und Vodnikova ulica 14 in Zagreb wenden.