Nach einem Bericht der Polizeidirektion Dubrovnik-Neretva für Dubrovniknet haben Beamte der Grenzpolizei aus Metković die Ermittlungen gegen einen 20-jährigen kroatischen Staatsbürger abgeschlossen, der am Mittwoch, dem 12. August 2026, am Abend in Metković angehalten wurde, als er ohne Schutzhelm einen E-Scooter fuhr.
Nach einer weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer unmittelbar vor seiner Anhaltung illegal zu Fuß die Grenze von Bosnien und Herzegowina nach Kroatien überquert hatte. Bei der Durchsuchung wurden bei ihm Drogen gefunden und beschlagnahmt, 32,5 Gramm Marihuana und 6 Gramm Haschisch.
E-Scooter entspricht nicht den technischen Anforderungen
"Des Weiteren wurde festgestellt, dass der E-Scooter nicht den technischen Anforderungen für ein persönliches Fortbewegungsmittel entspricht und ihm daher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorübergehend beschlagnahmt wurde. Der Fahrer wurde wegen des Verdachts auf eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schengener Grenzkodex, dem Gesetz zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und dem Straßenverkehrsgesetz festgenommen und dem Amtsgericht in Metković vorgeführt", teilte die Polizeidirektion Dubrovnik-Neretva mit.
Polizei warnt E-Scooter-Fahrer
Die Polizei richtete auch eine Warnung an die Bürger, die E-Scooter und andere persönliche Fortbewegungsmittel fahren. "Das Gesetz schreibt klar vor, dass diese Fahrzeuge auf ebener Straße nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Der Hubraum des Motors darf nicht mehr als 25 Kubikzentimeter betragen, und die Dauerleistung des Elektromotors darf höchstens 0,6 Kilowatt betragen."
"Alle Fahrzeuge mit höherer Leistung oder Geschwindigkeit zählen nicht zu den persönlichen Fortbewegungsmitteln. Sie müssen eine technische Untersuchung bestehen und als Motorräder oder Mopeds zugelassen sein, und die Fahrer müssen die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für Kraftfahrzeuge besitzen. Andernfalls wird die Polizei solche nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmen und die Fahrer wegen Ordnungswidrigkeiten anzeigen", so die Polizei.
Die Polizei warnt außerdem, dass Fahrer persönlicher Fortbewegungsmittel während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen und dass es verboten ist, Kopfhörer in beiden Ohren zu verwenden. Bei Nacht und bei Tag, wenn die Sicht eingeschränkt ist, müssen sie eine reflektierende Weste oder reflektierende Kleidung tragen. Für die Fortbewegung sind sie verpflichtet, Radwege oder Radfahrstreifen zu benutzen; falls diese nicht vorhanden sind, dürfen sie sich auf Gehwegen bewegen, jedoch mit erhöhter Vorsicht und einer den Bedingungen angepassten Geschwindigkeit.