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Mobilheime ohne Genehmigung: Was bringt die neue Verordnung?

Der bis zum 3. September zur öffentlichen Konsultation stehende Entwurf definiert, was ohne Baugenehmigung gebaut und umgebaut werden darf, die größten Änderungen betreffen Campingplätze und kleinere Wohngebäude.

Foto: rperucho na Pixabay
Kurz gesagt
  • Mobilheime auf Campingplätzen werden nicht mehr als Gebäude behandelt und können ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, sofern der Campingplatz den vorgeschriebenen Bebauungsgrad erfüllt.
  • Die maximale Fläche eines Mobilheims beträgt 40 m², die Höhe bis zu 3,5 Meter, und auf bestehenden Campingplätzen dürfen sie in einer Entfernung von 25 bis 100 Metern vom Meer aufgestellt werden.
  • Ein Umbau ohne Genehmigung wird für Häuser bis 400 Quadratmeter mit höchstens zwei Wohnungen und Nebengebäude bis 600 Quadratmeter möglich sein, jedoch mit verpflichtendem Hauptprojekt und Bauaufsicht.
  • Eine Übergangsfrist von sechs Monaten ermöglicht es, begonnene Arbeiten nach den alten Regeln abzuschließen.

Das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Staatseigentum hat den Entwurf der neuen Verordnung über Gebäude und Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Das Dokument bringt erhebliche Änderungen gegenüber den bestehenden Regelungen mit sich, wobei die Bestimmungen zu Mobilheimen auf Campingplätzen und die Ausweitung der Möglichkeiten für Umbauten ohne Genehmigung die meiste Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Mobilheime auf Campingplätzen: ohne Genehmigung, aber mit Einschränkungen

Die größte Neuerung betrifft sogenannte eingeschossige modulare bzw. mobile Wohnwagen. Diese können künftig ohne Baugenehmigung und Hauptprojekt aufgestellt werden, jedoch ausschließlich innerhalb des Campingplatzes und gemäß den Bedingungen der Standortgenehmigung, auf deren Grundlage der Campingplatz die Nutzungsgenehmigung und die Betriebsgenehmigung erhalten hat. Ein einzelner Mobilheim darf höchstens 40 Quadratmeter Fläche und eine Höhe von bis zu 3,5 Metern haben.

Für bestehende Campingplätze gilt, dass Mobilheime in einem Streifen von 25 bis 100 Metern vom Meer entfernt aufgestellt werden dürfen, jedoch nur, wenn dies in der Standortgenehmigung vorgesehen ist und der Campingplatz einen Bebauungsgrad von 40 Prozent erfüllt. Künftige Campingplätze müssen den Bereich für Mobilheime in einer Entfernung von mehr als 100 Metern vom Meer planen.

Mit diesem Vorschlag reagierte das Ministerium auf die heftigen Reaktionen der Campingbranche aus der letzten Saison, als der Entwurf des Raumordnungsgesetzes Mobilheime als Gebäude definierte, was die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich gemacht hätte. Der damalige Entwurf verbot den Bau jeglicher Gebäude im 100-Meter-Streifen vom Meer und sah vor, dass die Belegung der Campingplätze mit Mobilheimen 40 Prozent betragen sollte, während 30 Prozent der Fläche für Grünflächen und die restlichen 30 Prozent für Zufahrtswege und Stellplätze für Zelte oder Wohnmobile vorgesehen waren.

Die Regierung hat inzwischen nachgegeben, sodass Mobilheime nicht mehr als Gebäude definiert sind, obwohl die Beschränkungen hinsichtlich der Bebauung der Campingplätze in Kraft bleiben. Wichtig ist zu betonen, dass Mobilheime weiterhin nicht außerhalb von Campingplätzen aufgestellt werden dürfen, beispielsweise auf privatem Grundstück zu Wohnzwecken ohne Baugenehmigung.

Was kann ohne Genehmigung umgebaut werden

Die neue Verordnung erweitert auch die Möglichkeiten für Umbauten ohne Baugenehmigung. Dies gilt für Häuser mit einer Fläche von bis zu 400 Quadratmetern, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben, sowie für Nebengebäude bis zu 600 Quadratmetern, die nicht industriellen Zwecken dienen. Für solche Maßnahmen ist ein Hauptprojekt erforderlich, das die bestehenden Standortbedingungen einhalten muss, was bedeutet, dass keine zusätzlichen Stockwerke oder neuen Räume hinzugefügt werden können, aber Fassade oder Dach geändert werden können. Die Bauanzeige und die fachliche Bauaufsicht bleiben verpflichtend.

Ein Umbau ohne Baugenehmigung wird auch bei Mehrfamilienhäusern möglich sein, und zwar für Änderungen in der Raumorganisation innerhalb des Gebäudes, beispielsweise das Entfernen von Trennwänden oder das Verlegen neuer Installationen.

Wie bisher können ohne Genehmigung, aber mit Projekt, Aufzüge eingebaut, äußere Stahltreppen als Feuerwehrzugänge installiert, besondere Gebäudeteile zu einer Einheit zusammengelegt sowie Aufstockungen bis zu einer Höhe von 60 Zentimetern und Dachgauben ausgeführt werden.

Übergangsfrist und erwarteter Erlass

Für alle Arbeiten, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Verordnung beginnen, gelten die Bestimmungen der alten Verordnung. Die öffentliche Konsultation zum Entwurf dauert bis zum 3. September 2026, und der endgültige Erlass des Dokuments wird bis Ende dieses Jahres erwartet.

Häufige Fragen
Kann ich ein Mobilheim auf meinem privaten Grundstück ohne Baugenehmigung aufstellen? +
Nein. Mobilheime ohne Baugenehmigung dürfen ausschließlich innerhalb von Campingplätzen aufgestellt werden. Für die Aufstellung jeglicher Art von Fertigbau zu Wohnzwecken auf privatem Grundstück ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Welche maximalen Abmessungen dürfen Mobilheime haben, die ohne Genehmigung aufgestellt werden? +
Nach dem Entwurf der neuen Verordnung dürfen Mobilheime höchstens 40 Quadratmeter Fläche und eine Höhe von bis zu 3,5 Metern haben.
Kann ich ein Haus ohne Baugenehmigung umbauen? +
Ja, wenn das Haus eine Fläche von bis zu 400 Quadratmetern hat und nicht mehr als zwei Wohnungen umfasst, bzw. für Nebengebäude bis 600 Quadratmeter. Für solche Arbeiten ist ein Hauptprojekt erforderlich, und die Bauanzeige sowie die fachliche Bauaufsicht sind verpflichtend.
Wann tritt die neue Verordnung in Kraft? +
Die öffentliche Konsultation dauert bis zum 3. September 2026, und der endgültige Erlass der Verordnung wird bis Ende 2026 erwartet.

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