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Neue Regel kommt Käufern von Gebrauchtwagen zugute

Ab dem 31. Juli 2026 erhalten Autokäufer in Kroatien stärkeren Schutz: Nach der Reparatur eines anerkannten Mangels kann die Gewährleistungsfrist um weitere 12 Monate verlängert werden, und der Händler muss Sie über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz informieren.

Foto: micheile henderson na Unsplash
Kurz gesagt
  • Ab dem 31. Juli 2026 kann die Gewährleistungsfrist nach der Reparatur eines anerkannten Mangels um 12 Monate verlängert werden.
  • Der Händler muss den Käufer vor der Behebung des Defekts über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz informieren.
  • Die Regeln gelten sowohl für neue als auch für gebrauchte Autos, die von einem Händler gekauft werden.
  • Der ADAC betont, dass es keine allgemeine Verpflichtung der Hersteller gibt, jeden Defekt zu reparieren.

Der Kauf eines Autos, insbesondere eines Gebrauchtwagens, birgt oft das Risiko versteckter Mängel, die erst auftreten, nachdem das Fahrzeug das Verkaufsgelände verlassen hat. Die neuen Regelungen zum Recht auf Reparatur, die für Verträge gelten, die ab dem 31. Juli 2026 abgeschlossen werden, bringen erhebliche Änderungen zugunsten der Käufer in Kroatien und im Rest der Europäischen Union. Sie gelten sowohl für neue als auch für gebrauchte Autos, die von einem Händler gekauft werden, und die wichtigste Neuerung betrifft die Situation, wenn ein Mangel durch eine Reparatur behoben wird.

Die Frist verlängert sich um 12 Monate nach der Reparatur

Wenn der Händler einen anerkannten Mangel repariert, kann die Frist für die Geltendmachung von Rechten aufgrund dieses Mangels einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Dies verschafft dem Käufer eine deutlich günstigere Position als zuvor, insbesondere in Fällen, in denen derselbe Fehler erneut auftritt, nachdem der Service bereits eingegriffen hat. Wenn beispielsweise dasselbe Problem mit dem Getriebe oder der Elektronik einige Monate nach der Reparatur durch den Service erneut auftritt, hat der Käufer weiterhin eine Grundlage für die Reklamation.

Der Händler muss Sie über die Wahl informieren

Die Änderung betrifft nicht nur die Dauer der Haftung. Bevor der Verkäufer den Mangel behebt, muss er den Verbraucher darüber informieren, dass er zwischen der Reparatur des Produkts und, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dessen Ersatz wählen kann. Mit den neuen Regeln soll vermieden werden, dass dem Käufer automatisch nur eine Lösung angeboten wird, die in der Regel für den Verkäufer günstiger ist.

Die Reparierbarkeit von Autos erhält eine neue Rolle

Nach den ab dem 31. Juli geltenden Regeln sollte ein Fahrzeug, soweit reparierbar, die Eigenschaften aufweisen, die üblicherweise von vergleichbaren Autos erwartet werden. Wenn es wesentliche Einschränkungen gibt, sollte der Verkäufer den Käufer darauf aufmerksam machen. Dies ist besonders in einer Zeit von Bedeutung, in der Fahrzeuge immer mehr Elektronik, Software und teure eingebaute Teile enthalten, sodass selbst ein kleiner Defekt zu sehr hohen Kosten führen kann.

Was nicht von den Änderungen erfasst wird

Die neuen Regeln bedeuten jedoch nicht, dass jeder Autohersteller plötzlich verpflichtet ist, jeden Defekt unbegrenzt zu reparieren. Laut ADAC gibt es keine universelle neue Verpflichtung für Hersteller, Fahrzeuge unter allen Umständen zu reparieren. Die Neuerungen betreffen größtenteils die Verbraucherrechte gegenüber dem Verkäufer, wenn das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist.

Dokumentation ist entscheidend

Für Käufer ist daher vielleicht der wichtigste praktische Tipp ganz einfach: Bewahren Sie alle Unterlagen über den Defekt und jede Reparatur auf. Das Datum der Meldung des Defekts, der Arbeitsauftrag und die Rechnung der Werkstatt können entscheidend sein, wenn dasselbe Problem erneut auftritt. Ohne diese Papierspur wird es schwierig zu beweisen, dass es sich um denselben Mangel handelt, der bereits einmal repariert wurde.

Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Regelungen zum Recht auf Autoreparatur? +
Die neuen Regelungen gelten für Verträge, die ab dem 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Wie lange verlängert sich die Gewährleistungsfrist nach der Reparatur eines anerkannten Mangels? +
Die Frist kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden, nachdem der Händler einen anerkannten Mangel repariert hat.
Muss mich der Händler über die Möglichkeit eines Ersatzes anstelle einer Reparatur informieren? +
Ja, vor der Behebung des Mangels muss der Händler den Verbraucher über die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz informieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist am wichtigsten als Beweis im Falle eines erneuten Defekts aufzubewahren? +
Es ist entscheidend, alle Unterlagen aufzubewahren: das Datum der Meldung des Defekts, den Arbeitsauftrag und die Rechnung der Werkstatt.

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