Das Landwirtschaftsministerium hat am Dienstag, dem 11. August 2026, die lang erwartete Ausschreibung zur Durchführung der Intervention 73.10, Beihilfe für Investitionen in die primäre landwirtschaftliche Produktion, veröffentlicht. Der Gesamtwert der Ausschreibung beträgt 90 Millionen Euro; die Mittel sind für natürliche und juristische Personen bestimmt, die im Landwirteverzeichnis eingetragen sind, sowie für anerkannte Erzeugerorganisationen.
Beihilfen von 40 bis 100 Prozent, mit Boni für Junge und Frauen
Die Beihilfeintensität variiert je nach wirtschaftlicher Betriebsgröße. Für landwirtschaftliche Betriebe mit einer wirtschaftlichen Größe bis 250.000 EUR SO (Standardoutput) beträgt die Beihilfe 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Größere Betriebe, also solche über 250.000 EUR SO, können mit einer Kofinanzierung von 40 Prozent rechnen. Für Investitionen in die Einführung von Biosicherheitsmaßnahmen ist eine maximale Beihilfeintensität von 100 Prozent der förderfähigen Kosten vorgesehen.
Ein zusätzlicher Anreiz ist für junge Landwirte und Frauen vorgesehen, für sie kann die Beihilfeintensität für kleinere Betriebe um weitere 15 Prozentpunkte erhöht werden, wodurch sich Raum für noch günstigere Finanzierungsbedingungen für Projekte eröffnet.
Von 15.000 bis 2 Millionen Euro pro Projekt
Der Mindestbetrag der Beihilfe, der pro Einzelprojekt gewährt werden kann, beträgt 15.000 Euro. Die Obergrenzen hängen von der Kategorie der Begünstigten ab. Betriebe bis 250.000 EUR SO können maximal 500.000 Euro Beihilfe erhalten, wobei für den Kauf von Mechanisierung eine Obergrenze von 100.000 Euro festgelegt ist. Für größere Betriebe kann die Gesamtbeihilfe bis zu 2 Millionen Euro erreichen, während der für Mechanisierung reservierte Betrag auf 200.000 Euro begrenzt ist.
Fristen nach Sektoren: Die erste beginnt am 17. August
Die Anträge werden in mehreren Fristen eingereicht, wobei die Einteilung nach Sektor und wirtschaftlicher Betriebsgröße erfolgt. Die erste Frist beginnt am 17. August 2026 um 12 Uhr und ist für größere Betriebe in den Sektoren Milchproduktion, Fleisch, Geflügel (Legehennen) sowie Saatgut- und Pflanzgutproduktion bestimmt. Gleichzeitig haben auch kleinere Betriebe im Sektor Saatgut- und Pflanzgutproduktion das Recht, sich zu bewerben. Die Frist für diese Gruppe von Begünstigten endet am 30. September 2026 um 12 Uhr.
Größere Betriebe im Obstbau, Gemüsebau und Weinbau können ihre Anträge vom 17. August bis 19. Oktober 2026 einreichen. Die letzte Frist betrifft Betriebe mit einer wirtschaftlichen Größe von 15.000 bis 250.000 EUR SO im Geflügelsektor (Legehennen), die ihre Anträge vom 15. Oktober bis 12. November 2026 einreichen können. Die Fristen für kleinere Betriebe in den übrigen Sektoren beginnen im September und Oktober.