Die Staatsanwaltschaft der Gespanschaft Šibenik hat am Montag, dem 10. August 2026, Anklage gegen den 50-jährigen kroatischen Staatsbürger Kristijan Aleksić erhoben. Ihm wird schwerer Mord an einem Essenslieferanten in Drniš, begangen Mitte Mai dieses Jahres, sowie der unerlaubte Besitz und die Herstellung von Waffen vorgeworfen.
Ohne Anlass einen Schuss auf den jungen Mann abgegeben
Nach Angaben der Anklageschrift ereignete sich die Tragödie am 16. Mai 2026 gegen 23 Uhr. Aleksić soll, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, mit der im Voraus gefassten Absicht, den Essenslieferanten des Gastronomiebetriebs, bei dem er bereits bestellt hatte, zu töten, den 19-Jährigen, geboren 2007, erwartet haben.
"Bei der Ankunft des 19-jährigen kroatischen Staatsbürgers, der ihm das Essen geliefert hatte, feuerte er ohne jeden Anlass sofort einen Schuss aus einer Schusswaffe auf das Opfer ab", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft der Gespanschaft Šibenik. Der junge Mann erlag seinen Verletzungen noch am Tatort.
Waffe selbst unerlaubt hergestellt
Neben der Anklage wegen schweren Mordes gemäß Artikel 111 Punkt 1 wird Aleksić außerdem verdächtigt, unbefugt Waffen und Sprengstoff besessen, hergestellt und beschafft zu haben, was in Artikel 331 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs definiert ist. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass er eine Schusswaffe benutzt hat, die er selbst unerlaubt hergestellt hatte und deren Besitz für Bürger verboten ist.
Besonders erschwerend ist, dass es nach der von der Staatsanwaltschaft dargestellten Version des Geschehens unmittelbar vor den Schüssen keinen Konflikt oder anderen Anlass zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab. Der Kurier kam nur, um das bestellte Essen zu überbringen.
Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt
Die Staatsanwaltschaft der Gespanschaft Šibenik hat beim Gericht beantragt, die Untersuchungshaft für Aleksić zu verlängern. Als Begründung werden Anzeichen für Fluchtgefahr, besondere Umstände, die darauf hindeuten, dass er im Falle einer Freilassung eine neue Straftat begehen könnte, sowie die Notwendigkeit einer ungehinderten Durchführung des Strafverfahrens angeführt.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf die Bestimmungen des Artikels 123 Absätze 1, 3 und 4 der Strafprozessordnung, die Untersuchungshaft für Straftaten zulassen, für die eine lange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, insbesondere wenn die Umstände der Tatbegehung besonders schwerwiegend sind. Über den Antrag wird das Gespanschaftsgericht in Šibenik entscheiden, und der Angeklagte gilt bis zum rechtskräftigen Urteil als unschuldig.