Das Amtsgericht in Rijeka verhängte gegen den 25-jährigen serbischen Staatsbürger eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro. Die Strafe wurde wegen zweier Ordnungswidrigkeiten verhängt, die er am 7. Juli 2025 auf der Promenade Šetalište Andrije Kačića Miošića, auf dem Platz vor dem Hotel Continental, begangen hatte, wo er in alkoholisiertem und unter Drogen stehendem Zustand zwei aggressive Hunde ohne Aufsicht hielt und anschließend eine Frau körperlich angriff.
Hunde ohne Leine in der Menschenmenge
Laut rechtskräftigem Gerichtsbeschluss führte der Beschuldigte am 7. Juli 2025 um 19:35 Uhr auf der beliebten Rijeka-Promenade, wo sich eine größere Anzahl von Bürgern aufhielt, zwei Staffordshire-Terrier ohne Leine. Wegen des unvorsichtigen Haltens von Hunden in einer Weise, die Passanten gefährden oder verletzen konnte, wurde er der Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Frieden für schuldig befunden. Für die begangene Ordnungswidrigkeit erhielt er eine Geldstrafe von 200 Euro.
Angriff auf eine Frau, die ihren Hund schützte
Der Vorfall eskalierte, als sich eine Bürgerin bückte, um ihren kleineren Hund vor dem Angriff seiner Tiere zu schützen. Daraufhin stieß sie der serbische Staatsbürger heftig, was ihren Sturz zu Boden verursachte. Im Beschluss wird angeführt, dass er sie anschließend am Hinterkopf packte und schrie:
„Gib mir diesen Hund, du musst ihn mir geben“
, und sie dann erneut mit der Handfläche auf den Hinterkopf schlug. Das Opfer wird in den Gerichtsakten mit den Initialen A.Z. identifiziert.
Das Gericht charakterisierte dieses Verhalten als besonders unverschämte Störung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Friedens, was eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel 6 Absatz 1 desselben Gesetzes darstellt. Dafür wurde er mit 700 Euro bestraft.
Strafe ohne Hauptverhandlung
Der Strafantrag wurde von der Polizeidirektion Primorje-Gorski kotar, genauer gesagt von der zweiten Polizeistation Rijeka, bereits am nächsten Tag, dem 8. Juli 2025, eingereicht. Der Richter kam zu dem Schluss, dass der Sachverhalt aufgrund der Zeugenaussagen ausreichend geklärt sei und die Voraussetzungen für den Erlass eines Bußgeldbescheids ohne Vernehmung des Beschuldigten und ohne Hauptverhandlung erfüllt seien. Der Beschuldigte wird mit den Initialen M. B. identifiziert, und nach verfügbaren Informationen hat er, obwohl er serbischer Staatsbürger ist, seinen gemeldeten Wohnsitz in Rijeka. Die Hunde, die er führte, waren Staffordshire-Terrier.
Zusätzlich zur Gesamtstrafe von 900 Euro muss der Verurteilte auch 20 Euro Verfahrenskosten der Ordnungswidrigkeit zahlen. Die Strafe ist innerhalb von 60 Tagen nach Rechtskraft des Bescheids zu begleichen. Wenn er innerhalb dieser Frist zwei Drittel des Betrags, also 600 Euro, zahlt, gilt die gesamte Strafe als beglichen. Andernfalls wird die Strafe zwangsweise eingetrieben.