Die Polizeidirektion Osijek-Baranja hat am Dienstag, dem 11. August 2026, umfassende Sicherheitshinweise anlässlich des Festes Mariä Himmelfahrt veröffentlicht, das am 14. und 15. August gefeiert wird. Es wird eine große Anzahl von Pilgern erwartet, die zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Auto zum Heiligtum in Aljmaš strömen werden, weshalb auf den Straßen im gesamten Gespanschaft Osijek-Baranja mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Appell an Autofahrer: Geduld und Abblendlicht
Die Polizei ruft alle Autofahrer auf, rechtzeitig loszufahren, geduldig zu sein und ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. "Um allen Pilgern und Verkehrsteilnehmern Sicherheit zu gewährleisten und einen optimalen Verkehrsfluss zu erreichen, appellieren wir hiermit an die Autofahrer...", heißt es im einleitenden Teil der Polizeimitteilung. Besonders betont wird, dass nachts das Abblendlicht verwendet werden soll, um Fußgänger, die sich am Fahrbahnrand bewegen, nicht zu blenden.
Im Falle eines Verkehrsunfalls erinnert die Polizei die Bürger daran, Verletzten Erste Hilfe zu leisten und sofort die Rettungsdienste unter der Notrufnummer 194 sowie die Polizei unter 192 zu kontaktieren. Bei kleineren Unfällen mit Sachschaden sind die Fahrer verpflichtet, die Fahrzeuge von der Fahrbahn zu entfernen und den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Zudem wird appelliert, die Verkehrszeichen und die Anweisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen.
Fußgänger in Kolonnen, unbedingt mit Kennzeichnung
Da viele Gläubige zu Fuß pilgern werden, hebt die Polizei die wichtigsten Richtlinien hervor. Fußgänger müssen sich in bebauten Gebieten auf dem Gehweg bewegen, während sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften auf der linken Fahrbahnseite entgegen dem herannahenden Verkehr bewegen müssen. Eine Fußgängerkolonne darf nicht länger als 50 Meter sein, und die Bewegung muss zwingend hintereinander am rechten Fahrbahnrand erfolgen. Nachts, aber auch tagsüber bei schlechter Sicht, müssen alle Fußgänger mit einer Lichtquelle oder reflektierendem Material wie Warnwesten oder Taschenlampen gekennzeichnet sein.
Personen, die ein Fahrrad, einen E-Scooter oder ein Moped schieben, müssen sich ausschließlich am rechten Fahrbahnrand bewegen.
Regeln für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer
Radfahrer dürfen sich auf der Fahrbahn ausschließlich auf der rechten Seite bewegen, in einer Kolonne hintereinander. Bei schlechter Sicht sind sie verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen und eine ordnungsgemäße Beleuchtung einzuschalten, nämlich ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht.
Besondere Anweisungen gelten auch für E-Scooter-Fahrer. Sie müssen sich auf Radwegen oder Radfahrstreifen bewegen; falls diese nicht vorhanden sind, dürfen sie Flächen nutzen, die für Fußgänger bestimmt sind, wobei sie auf die Sicherheit anderer achten müssen. Die Polizei betont ausdrücklich, dass das Fahren mit dem E-Scooter auf der Fahrbahn nicht erlaubt ist. Während der Fahrt ist das Tragen eines Schutzhelms obligatorisch, und auf dem E-Scooter darf nur die Person mitfahren, die ihn steuert. Auch für sie gilt die Regel der Kennzeichnungspflicht mit Warnweste oder reflektierender Kleidung bei schlechter Sicht.