Die Polizei von Split-Dalmatien hat in den letzten Tagen mehrere schwere Verkehrsverstöße registriert. Der drastischste Fall ist der eines Fahrers, der mit 137 Stundenkilometern durch Split fuhr, wo nur 60 erlaubt sind, und zwar ohne gültigen Führerschein.
Die Polizeibeamten waren auch an der Raststätte Rašćane Gornje an der Autobahn A1 im Einsatz, wo ein Motorradfahrer ohne Fahrerlaubnis gestoppt wurde, der sich weigerte, sich einem Drogentest zu unterziehen. In Kaštel Novi wurde vorübergehend ein Elektroroller beschlagnahmt, dessen Motorleistung die zulässige Grenze überschritt.
77 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
In der Ulica Dračevac in Split wurde am 11. August kurz vor 23 Uhr ein Pkw gestoppt, nachdem er mit 137 km/h durch ein Wohngebiet gerast war. Auf diesem Abschnitt ist die Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 60 km/h begrenzt, was bedeutet, dass der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um ganze 77 Stundenkilometer überschritten hat.
Eine weitere Überprüfung ergab, dass der Mann sich ans Steuer gesetzt hatte, obwohl sein Führerschein eingezogen worden war; diese Maßnahme gilt vom 20. Juli 2026 bis zum 20. Juli 2028. Die Polizei betont, dass es sich um eine Person handelt, die hartnäckig dieselben Verkehrsverstöße wiederholt und bereits dreimal rechtskräftig verurteilt wurde.
Der Fahrer wurde festgenommen und sein Auto vorübergehend beschlagnahmt. Nach dem Eilverfahren vor dem zuständigen Gericht beantragte die Polizei die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr, eine Gesamtfreiheitsstrafe von 60 Tagen und die dauerhafte Einziehung des Fahrzeugs. Das Gericht ordnete eine sechstägige Haft an, danach wurde der Mann ins Gefängnis überstellt.
Motorradfahrer verweigert Drogentest
Vor Gericht erschien auch ein 36-Jähriger, den die Polizei am 11. August um 23:20 Uhr an der Raststätte Rašćane Gornje kontrollierte. Es wurde festgestellt, dass er das Motorrad fuhr, bevor er wieder das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen erlangt hatte, da ihm die Fahrerlaubnis bereits im Oktober 2022 entzogen worden war, nachdem er 12 negative Punkte gesammelt hatte.
Als die Polizeibeamten ihn baten, sich einem vorläufigen Drogentest zu unterziehen, lehnte er dies ab. Außerdem hatte er weder Führerschein noch Personalausweis bei sich. Da auch er ein Wiederholungstäter im Straßenverkehr ist, schlug die Polizei dem Gericht Untersuchungshaft, eine Geldstrafe von 1.370 Euro und eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen vor. Das Gericht ließ den 36-Jährigen frei, und der Fall wurde an das ordentliche Verfahren übergeben.
Elektroroller mit überhöhter Leistung beschlagnahmt
In Kaštel Novi wurde am 13. August kurz nach Mitternacht ein 18-Jähriger gestoppt, der einen Elektroroller fuhr. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Motorleistung des Rollers die zulässige Grenze überschreitet, was einen Verstoß gegen das Gesetz über die Verkehrssicherheit auf den Straßen darstellt.
Der Roller wurde vorübergehend beschlagnahmt und der junge Mann wurde mit einem Bußgeld belegt. Die Polizei kündigt an, diese Kategorie von Verkehrsteilnehmern weiterhin verstärkt zu überwachen, mit besonderem Fokus auf die Entfernung von Elektrorollern mit hoher Leistung, die nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und die Sicherheit anderer gefährden können.