Das Amtsgericht für Ordnungswidrigkeiten in Zagreb hat den 50-Jährigen der emotionalen Misshandlung seiner Lebensgefährtin für schuldig befunden und eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt. Laut Index.hr ereignete sich der Vorfall im Juli letzten Jahres in einer Zagreber Wohnung, nach einem kurzen Streit über den Platz für ihre Sachen im Badezimmer.
Bei dieser Gelegenheit nahm der Mann eine Kiste mit ihren Hygieneartikeln und warf sie in den Flur, wodurch der Inhalt verstreut wurde. Danach begann er, seine Partnerin anzuschreien und drohte ihr mit dem Tod.
Drohte, sie zu töten
Laut Urteil rief der Angeklagte: "Ich habe dir alles gegeben, Dummkopf, willst du, dass ich dich jetzt sofort umbringe, ich hole jetzt die Axt und erschlage dich." Die Frau reagierte mit Schreien und Weinen, woraufhin der Mann die Wohnung verließ.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sein Verhalten bei der Partnerin Angst, Unruhe und eine Beeinträchtigung ihrer Würde verursachte, und sprach ihn der familiären psychischen Gewalt schuldig.
Gab die Tat zu
Der Mann gab den beschriebenen Vorfall vor Gericht zu und sagte, dass es ihm leid tue. Als mildernde Umstände berücksichtigte das Gericht sein Geständnis und die Tatsache, dass er zuvor nicht wegen Ordnungswidrigkeiten bestraft worden war, während erschwerende Umstände nicht festgestellt wurden.
Die Strafe betrug 300 Euro, zahlbar innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils. Wenn er innerhalb dieser Frist zwei Drittel des Betrags zahlt, gilt die Strafe als vollständig beglichen.
Drei Monate Annäherungsverbot
Das Gericht verhängte außerdem ein dreimonatiges Verbot, die Partnerin zu belästigen, sich ihr zu nähern oder sie zu verfolgen. In der Begründung heißt es, dass ein Risiko der Wiederholung von Gewalt bestehe und die Maßnahme verhängt wurde, um das Opfer zu schützen und künftige Vorfälle zu verhindern.
Da der Mann arbeitslos ist, befreite ihn das Gericht von der Zahlung der Verfahrenskosten, da dies seine Existenz gefährden würde. Der Angeklagte und die Polizei haben das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Urteils Berufung beim Hohen Gericht für Ordnungswidrigkeiten einzulegen.