Die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien (DORH) hat es abgelehnt, die Vorwürfe des SDSS-Vorsitzenden und Parlamentsabgeordneten Milorad Pupovac zu kommentieren, und mitgeteilt, dass man keine Äußerungen von Politikern kommentiere. Die Antwort erfolgte auf eine Anfrage von Hina, nachdem Pupovac am Freitag, dem 7. August 2026, auf einer Pressekonferenz die Behörde scharf kritisiert hatte, weil sie nicht auf die Vorfälle in Knin während der Feierlichkeiten zum Tag des Sieges und der Heimatdankbarkeit reagiert habe.
DORH: Keine Strafanzeigen
Das DORH präzisierte weiter, dass die zuständige Staatsanwaltschaft bisher keine Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Vorfällen in Knin am 5. August 2026 erhalten habe. "Nach den derzeit verfügbaren Informationen, über die die zuständige Staatsanwaltschaft verfügt, können wir mitteilen, dass bisher keine Strafanzeigen zu dem von Ihnen genannten Ereignis eingegangen sind", antwortete das DORH auf die Anfrage von Hina und betonte, dass man keine Kommentare zu Äußerungen von Politikern in Bezug auf das genannte Ereignis abgeben werde.
Pupovacs Vorwürfe und gezeigte Aufnahmen
Milorad Pupovac stellte auf einer außerordentlichen Pressekonferenz die Frage, warum das DORH nicht von Amts wegen tätig werde, und behauptete, dass auf den Straßen von Knin und in Gaststätten Hassreden und Aufrufe zur Gewalt zu hören gewesen seien. Seinen Worten zufolge stellten die verbreiteten Botschaften einen "schweren Angriff auf die verfassungsmäßigen Werte und die Demokratie" dar.
Als Beweis zeigte Pupovac eine Zusammenstellung von Aufnahmen, auf denen, wie er behauptet, Ustascha-Lieder und gegen Serben gerichtete Rufe zu hören sind. Unter dem gezeigten Material befand sich auch eine Aufnahme von Marko Skeja, dem ehemaligen Kommandeur der IX. HOS-Bataillons "Rafael Boban", der in einem Restaurant das Lied "Jure i Boban" singt. Pupovac betonte, dass Hass und Aufrufe zu Verbrechen nicht mit Patriotismus vereinbar seien.
Keine Reaktion ohne formelle Anzeige
Obwohl Pupovac auf ein Tätigwerden von Amts wegen bestand, ließ das DORH mit seiner Antwort implizit durchblicken, dass es ohne eine eingegangene Strafanzeige oder andere formelle Grundlagen keine Ermittlungen einleiten werde. Damit wurde die institutionelle Distanz zu politischen Bewertungen des Ereignisses weiter unterstrichen, wobei mögliche Anzeigen den Bürgern oder befugten Institutionen überlassen bleiben.