Eltern, vergessen Sie das Alter: So lange muss Ihr Kind im Kindersitz sitzen
Entscheidend sind Größe und Gurtposition, nicht das Alter, bei Verstößen drohen 130 Euro Bußgeld. HAK und Gesetz sind eindeutig.
Entscheidend sind Größe und Gurtposition, nicht das Alter, bei Verstößen drohen 130 Euro Bußgeld. HAK und Gesetz sind eindeutig.
Viele Eltern glauben fälschlicherweise, dass das Alter des Kindes der entscheidende Faktor für die Abschaffung des Kindersitzes ist, doch die Realität sieht völlig anders aus. Nach dem kroatischen Straßenverkehrsgesetz ist nicht das Alter, sondern die Körpergröße des Kindes und die Art, wie der Sicherheitsgurt auf seinem Körper aufliegt, ausschlaggebend.
Die Grundregel lautet: Ein Kind, das kleiner als 150 Zentimeter ist, muss in einem geeigneten Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen, die gemäß den Anweisungen des Herstellers ordnungsgemäß befestigt ist. Das bedeutet, dass zwei gleichaltrige Kinder unterschiedliche Pflichten haben können, das eine muss aufgrund seiner Größe noch ein Rückhaltesystem nutzen, während das andere bereits den normalen Erwachsenengurt verwenden darf.
Das Gesetz sieht auch eine wichtige Ausnahme vor. Ein Kind mit einer Körpergröße von mindestens 135 cm, aber unter 150 cm, darf auf dem Rücksitz ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung mitfahren, sofern der Erwachsenengurt es korrekt sichern kann. Genau aus diesem Grund gibt es auf die Frage "bis zu welchem Alter" keine universelle Antwort.
Der Kroatische Automobilclub (HAK) empfiehlt aus Sicherheitsgründen die Nutzung von Kinderrückhaltesystemen, bis das Kind etwa 150 Zentimeter groß beziehungsweise ungefähr 40 Kilogramm schwer ist. In diesem Fall liegt der Sicherheitsgurt in der Regel korrekt am Körper an.
Die korrekte Gurtposition ist entscheidend für die Sicherheit. Der untere Gurtteil muss über die Hüfte verlaufen, nicht über den Bauch, während der obere Teil über die Schultermitte und nicht über den Hals führen muss. Wenn das Kind nach vorne rutscht oder der Gurt über Hals und Bauch verläuft, ist das ein deutliches Zeichen, dass es für eine Fahrt ohne entsprechende Sitzerhöhung noch zu früh ist.
Eine besondere Regel gilt für Kindersitze, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Vordersitz montiert sind. Ist der Frontairbag aktiv, ist der Transport eines Kindes in dieser Position verboten, der Airbag muss deaktiviert sein.
Das Gesetz sieht ein Bußgeld von 130 Euro für Fahrer vor, die die Vorschriften zur Beförderung von Kindern missachten. Die einfachste Regel, die Eltern sich merken können, lautet: "Achten Sie nicht nur auf das Alter. Achten Sie auf die Größe des Kindes und darauf, wie der Sicherheitsgurt auf seinem Körper aufliegt."