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Samobor sichert 200 Euro für Schulbücher für Gymnasiasten zu

Die Stadt setzt ihre finanzielle Unterstützung für Familien fort. Anträge können vom 24. August bis 21. September gestellt werden, die Auszahlung beginnt am 28. September in der FINE-Filiale.

Foto: Wikipedia (Samobor)
Kurz gesagt
  • Die Stadt Samobor gewährt eine einmalige Unterstützung von 200 Euro für Schulbücher für alle Gymnasiasten mit Wohnsitz in Samobor.
  • Bedingung ist, dass die Schüler keine Schule in Zagreb besuchen und die Schulbücher nicht aus anderen Quellen erhalten haben.
  • Die Anträge laufen vom 24. August bis 21. September 2026, und das Geld kann bei FINE vom 28. September bis 24. Oktober 2026 abgeholt werden.

Die Stadt Samobor wird auch in diesem Jahr Familien von Gymnasiasten finanziell unterstützen. Es wurde bekannt gegeben, dass allen Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Samobor, die die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, eine einmalige Beihilfe von 200 Euro für den Kauf von Schulbüchern und anderem Unterrichtsmaterial für das Schuljahr 2026/2027 ausgezahlt wird.

Diese Maßnahme ist bereits eine etablierte Praxis der Stadtverwaltung und zielt darauf ab, die Haushaltsbudgets in der Zeit der Vorbereitungen auf das neue Schuljahr zu entlasten. Die Information wurde am Mittwoch, dem 12. August 2026, auf den offiziellen Seiten der Stadt Samobor veröffentlicht.

Neben der Unterstützung für Gymnasiasten wird die Stadt Samobor für Grundschüler aus ihrem Gebiet Arbeitshefte und weiteres zusätzliches Unterrichtsmaterial bereitstellen, und für Erstklässler auch Willkommensgeschenke, während kostenlose Schulbücher vom Staat finanziert werden. Samobor schließt sich damit einer Reihe von Städten und Gemeinden in der Umgebung von Zagreb an, wie Velika Gorica, Dugo Selo, Rugvica, Jakovlje und Dubrava, die angekündigt haben, im neuen Schuljahr die Bildungskosten zu bezuschussen, von Arbeitsheften und Schulbüchern bis hin zu Programmen für den verlängerten Aufenthalt.

Wichtige Bedingungen und Ausnahme für Zagreb

Anspruch auf die Unterstützung haben ordentliche Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, die kroatische Staatsbürger sind und ihren Wohnsitz im Gebiet von Samobor gemeldet haben. Wichtig zu erwähnen ist, dass Schülerinnen und Schüler, die weiterführende Schulen im Gebiet der Stadt Zagreb besuchen, keinen Anspruch haben. Der Grund ist, dass den Schülern in Zagreb die Schulbücher von der Stadt Zagreb bereitgestellt werden, wodurch eine Doppelfinanzierung vermieden wird.

Eine weitere Bedingung ist, dass der Schüler nicht bereits Schulbücher oder Geldmittel dafür aus einer anderen Quelle, also von einer anderen lokalen Selbstverwaltungseinheit, erhalten hat. Die Unterstützung ist ausschließlich für diejenigen bestimmt, die diese Kosten selbst tragen.

Wie und bis wann der Antrag gestellt werden kann

Anträge können im Zeitraum vom 24. August bis 21. September 2026 gestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sie auf verschiedene Weise einreichen:

  • persönlich im Protokollbüro der Stadt Samobor
  • per Post an die Adresse Trg kralja Tomislava 5, 10430 Samobor
  • per E-Mail an die Adresse [email protected]

Zusammen mit dem vorgeschriebenen Antragsformular, das auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden kann, müssen auch entsprechende Unterlagen beigefügt werden. Volljährige Schüler müssen eine Bestätigung über die Einschreibung in die weiterführende Schule für 2026/2027, einen Nachweis über die kroatische Staatsbürgerschaft (Kopie des Personalausweises, der Geburtsurkunde oder des Reisepasses) sowie einen Nachweis über den Wohnsitz vorlegen. Für minderjährige Schüler stellt der Elternteil oder Erziehungsberechtigte den Antrag, der neben den genannten Unterlagen für das Kind auch eigene Nachweise über Staatsbürgerschaft und Wohnsitz beifügen muss.

Auszahlung in der FINE-Filiale

Die Auszahlung der einmaligen Beihilfe von 200 Euro erfolgt in der FINE-Filiale in Samobor, in der Ulica Ljudevita Gaja 2. Die Frist für die Abholung des Geldes ist vom 28. September bis 24. Oktober 2026. Bei der Abholung müssen die Antragsteller einen gültigen Personalausweis und einen Nachweis der OIB vorlegen.

Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die Unterstützung von 200 Euro? +
Anspruch haben ordentliche Schüler weiterführender Schulen mit Wohnsitz in Samobor, die kroatische Staatsbürger sind und keine Schulbücher aus anderen Quellen erhalten haben. Schüler, die Schulen in Zagreb besuchen, haben keinen Anspruch auf diese Unterstützung.
Was ist die Frist für die Antragstellung? +
Anträge können vom 24. August bis 21. September 2026 gestellt werden.
Wo und wann kann das Geld abgeholt werden? +
Die Auszahlung erfolgt in der FINE-Filiale in Samobor (Ul. Ljudevita Gaja 2) im Zeitraum vom 28. September bis 24. Oktober 2026.
Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt? +
Erforderlich sind eine Bestätigung über die Einschreibung in die weiterführende Schule, ein Nachweis über die kroatische Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz des Schülers. Ist der Schüler minderjährig, werden dieselben Dokumente auch für den Elternteil/Erziehungsberechtigten benötigt, der den Antrag stellt.

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