Die Gewerkschaft der Justizpolizei Kroatiens (SPPH) hat scharf auf den Regierungsentwurf des Gesetzes über die Behandlung und Unterbringung von Personen nach vollständiger Verbüßung ihrer Haftstrafe reagiert, der am 3. August 2026 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt wurde. Obwohl sie die Notwendigkeit, die Gesellschaft vor schwersten Straftätern zu schützen, nicht in Frage stellen, stellen sie die entscheidende Frage: Wer wird auf welcher Grundlage beurteilen, dass eine Person auch nach Verbüßung ihrer Strafe ein sehr hohes Risiko für die Umgebung darstellt?
Anlass für die Gesetzesänderung war die Tötung eines jungen Mannes in Drniš, die der bereits verurteilte Mörder Kristijan Aleksić begangen hatte. Der neue gesetzliche Rahmen, der am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, führt erstmals einen Mechanismus für den Umgang mit Personen ein, die ihre Haftstrafe vollständig verbüßt haben, bei denen jedoch eingeschätzt wird, dass sie weiterhin gefährlich sind.
Ungelöste Fragen zu Personal und Sicherheit
Die SPPH betont, dass das Gefängnissystem bereits jetzt unter chronischem Personalmangel leidet, nicht nur bei der Justizpolizei, sondern auch bei den Fachdiensten. "Wie sollen zusätzliche Psychologen, Psychiater, Sozialarbeiter und andere Fachkräfte für das neue System bereitgestellt werden? Wer wird die neue Einrichtung sichern?", fragen sie sich in der Gewerkschaft. Wenn die Sicherungsaufgaben von der Justizpolizei übernommen würden, bestehen sie darauf, dass dies klar geregelt wird, einschließlich Status, Befugnisse, Verantwortung, Ausbildung und Organisation des 24-Stunden-Betriebs.
Besonders besorgniserregend sei, so betonen sie, dass bereits die Finanzierung des "Kaltbetriebs" geplant werde, obwohl es keine Antworten auf grundlegende Fragen zu Standort, Bau und Zeitrahmen gebe. Sie erinnern daran, dass seit dem Erdbeben vom 29. Dezember 2020 mehr als fünfeinhalb Jahre vergangen sind und der Wiederaufbau noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Als Beispiel nennen sie das Gefängnis in Sisak, das nicht aufgelöst, aber auch nicht vollständig renoviert wurde.
Finanzielle Konstruktion und Realität
Laut Entwurf müssten für den Betriebsbeginn der Einrichtung mindestens 14 Mitarbeiter eingestellt werden, und es wird geschätzt, dass in der Anfangsphase fünf Nutzer dort untergebracht würden. Für die Einstellung sind im Jahr 2027 300.000 Euro vorgesehen, unter der Annahme, dass ab dem 1. Juli zehn Personen eingestellt werden. Ab Anfang 2028 sollen für die Gehälter aller 14 Mitarbeiter jährlich 720.000 Euro aufgewendet werden. Für Sach- und Betriebskosten sind 2027 200.000 Euro geplant, ab 2028 jährlich 480.000 Euro.
"Ein Gesetz ist kein Gebäude, und ein Finanzplan ist kein funktionierendes System", so die SPPH. "Wir brauchen nicht noch mehr Ankündigungen und ein weiteres Projekt, das jahrelang nur auf dem Papier bleibt. Wir brauchen Menschen, Gebäude, klare Befugnisse und ein System, das wirklich funktioniert."
Wie das System funktionieren sollte
Das neue Gesetz sieht die Gründung einer besonderen Einrichtung unter der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums vor. Sie sollte weder einem Gefängnis noch einer psychiatrischen Einrichtung ähneln, sondern auf Rehabilitation und die schrittweise Verringerung des Risikos ausgerichtet sein. Gleichzeitig sollte sie ein strenges Sicherheitsregime haben, einschließlich kontrolliertem Ein- und Ausgang, Videoüberwachung, Besucherregistrierung und besonderen Protokollen für Krisensituationen wie Fluchtversuche, Gewalt oder Geiselnahmen.
Das Verfahren würde sechs Monate vor Ablauf der Haftstrafe beginnen, wenn die Justizanstalt oder das Gefängnis der besonderen Kommission einen Bericht über die Risikobewertung vorlegen müsste. Das Gericht würde dann alle 18 Monate die Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung der Person in der Einrichtung überprüfen.
Die SPPH warnt, dass vor der Verabschiedung des Gesetzes entscheidend ist, wer die Verantwortung für die Bewertung trägt. "Wenn das Gefängnissystem vor der Entlassung kein erhöhtes Risiko feststellt, die Person entlassen wird und danach eine schwere Straftat begeht, wer trägt dann die Verantwortung für die Bewertung?", fragen sie sich in der Gewerkschaft, die daran erinnert, dass sie seit 2018 auf ein neues Gesetz über die Justizpolizei warten.