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Split: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein, weil Richter keine Untersuchungshaft anordnete

Die Staatsanwaltschaft des Gespanschaftsgerichts in Split hat Ermittlungen gegen einen kroatischen Staatsbürger wegen des Verdachts auf Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet. Der Ermittlungsrichter lehnte den Antrag auf Untersuchungshaft ab und ordnete Sicherheitsmaßnahmen an, woraufhin die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.

Foto: cottonbro studio na Pexels
Kurz gesagt
  • Die Staatsanwaltschaft in Split hat Ermittlungen gegen einen kroatischen Staatsbürger wegen des Verdachts auf Vergewaltigung einer minderjährigen Person und anderer schwerer Straftaten eingeleitet.
  • Die Vorfälle ereigneten sich am 31. Juli und 5. August 2026 im Gebiet der Gespanschaft Split-Dalmatien.
  • Der Ermittlungsrichter lehnte den Antrag auf Untersuchungshaft ab und ordnete Sicherheitsmaßnahmen an, ein Annäherungsverbot und ein Kontaktverbot zum Opfer und zu Zeugen.
  • Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, da sie weiterhin Gründe für die Untersuchungshaft sieht.

In Split hat die Staatsanwaltschaft des Gespanschaftsgerichts die Einleitung von Ermittlungen gegen einen kroatischen Staatsbürger angeordnet, da der begründete Verdacht besteht, dass er mehrere schwere Straftaten gegen einen Minderjährigen begangen hat. Die Ermittlungen umfassen den Verdacht auf Vergewaltigung, versuchte schwere Körperverletzung, gewalttätiges Verhalten und Bedrohung und beziehen sich auf Ereignisse vom 31. Juli und 5. August 2026 im Gebiet der Gespanschaft Split-Dalmatien.

Zwei getrennte Vorfälle im Fokus der Staatsanwaltschaft

Nach Angaben aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft besteht der begründete Verdacht, dass der Beschuldigte am 31. Juli ohne Zustimmung des Opfers den Geschlechtsverkehr mit ihm vollzogen hat. Das Opfer wurde 2008 geboren, und seine Identität sowie die des Beschuldigten wurden zum Schutz nicht öffentlich gemacht.

Der zweite Vorfall ereignete sich am 5. August, als der Beschuldigte, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, in Absprache mit einer bisher unbekannten männlichen Person dem Opfer Körperverletzungen zufügte und ihm drohte. Details zu den Verletzungen, dem genauen Tatort und den Umständen des Angriffs wurden nicht veröffentlicht.

Richter lehnt Untersuchungshaft ab, ordnet Sicherheitsmaßnahmen an

Nach der ersten Vernehmung des Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Gespanschaftsgerichts in Split die Anordnung von Untersuchungshaft. Als Begründung wurden die Gefahr der Wiederholung der Straftat und die Möglichkeit der Beeinflussung von Zeugen angeführt.

Der Ermittlungsrichter folgte dem Antrag nicht. Statt Untersuchungshaft erließ er eine Entscheidung, mit der dem Beschuldigten Sicherheitsmaßnahmen auferlegt wurden, ein Annäherungsverbot an das Opfer sowie ein Verbot, Kontakt zum Opfer und zu Zeugen aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten. Nach verfügbaren Informationen ist unklar, in welchem Abstand sich der Beschuldigte vom Opfer fernhalten muss und wie die Einhaltung dieser Maßnahmen überprüft wird.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft des Gespanschaftsgerichts in Split stimmte dieser Entscheidung nicht zu. Gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters legte sie Beschwerde ein, da sie weiterhin Gründe für die Untersuchungshaft sieht. Über die Beschwerde wird das zuständige Gericht entscheiden, und bis dahin bleiben die Sicherheitsmaßnahmen in Kraft.

Die Staatsanwaltschaft hat noch keine mögliche Frist genannt, innerhalb der das Gericht die Beschwerde entscheiden könnte. Während der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft Zeugen vernehmen, Dokumente sammeln, Gutachten anfordern und andere Beweismaßnahmen durchführen, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Unschuldsvermutung

Die Entscheidung zur Durchführung der Ermittlungen bedeutet nicht, dass der Beschuldigte für schuldig befunden wurde. Seine Schuld kann nur durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil nach Abschluss des Verfahrens festgestellt werden. Ziel der Ermittlungen ist es, den vollständigen Ablauf der Ereignisse zu klären, die Rolle des beschuldigten kroatischen Staatsbürgers zu bestimmen und die andere männliche Person zu identifizieren, die die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung erwähnt.

Häufige Fragen
Welcher Straftaten wird der Beschuldigte verdächtigt? +
Der Beschuldigte wird verdächtigt, Vergewaltigung, versuchte schwere Körperverletzung, gewalttätiges Verhalten und Bedrohung begangen zu haben.
Warum legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Entscheidung des Richters ein? +
Die Staatsanwaltschaft sieht Gründe für die Untersuchungshaft, die Gefahr der Wiederholung der Straftat und die Möglichkeit der Beeinflussung von Zeugen, und stimmt der Anordnung milderer Sicherheitsmaßnahmen nicht zu.
Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden gegen den Beschuldigten verhängt? +
Dem Beschuldigten wurde verboten, sich dem Opfer zu nähern und Kontakt zum Opfer und zu Zeugen aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten.
Ist der Beschuldigte für schuldig befunden worden? +
Nein. Die Entscheidung zur Durchführung der Ermittlungen bedeutet keine Schuldfeststellung, die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird ausschließlich durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt.

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