Ein Siebzehnjähriger aus der Gespanschaft Varaždin wurde wegen eines tätlichen Angriffs auf seine eigene Mutter verurteilt, die er im vergangenen Herbst unter Alkoholeinfluss mit der Faust ins Gesicht schlug. Das Bezirksgericht in Varaždin sprach ihn der Straftat der Körperverletzung für schuldig, entschied jedoch, ihm eine letzte Chance zur Verhaltensänderung zu geben, bevor eine Haftstrafe verhängt wird.
Angriff im Schlafzimmer des Familienhauses
Laut Urteil ereignete sich der Vorfall am 17. Oktober 2025 kurz vor Mitternacht im Schlafzimmer des Familienhauses in der Gespanschaft Varaždin. Der Minderjährige schlug seiner Mutter in alkoholisiertem Zustand mit der Faust ins Gesicht und fügte ihr sichtbare Verletzungen zu, eine Schwellung und einen Bluterguss unter dem linken Auge. Da das Opfer eine nahestehende Person war, wurde die Tat als schwerere Straftat eingestuft.
Während des Gerichtsverfahrens gestand der Siebzehnjährige die Tat vollständig und zeigte aufrichtige Reue. Er gab außerdem an, mit dem Alkoholkonsum aufgehört zu haben.
Zerrüttete Familienverhältnisse und Schulabbruch
Das Gericht hob in der Urteilsbegründung besonders die schwierigen familiären Umstände des Jugendlichen hervor. Er stammt aus äußerst zerrütteten Familienverhältnissen, die von langjährigen Konflikten zwischen den Eltern geprägt sind. Nachdem er die Schule abgebrochen hatte, fand er eine Anstellung auf der Insel Krk, konsumierte jedoch in der früheren Zeit häufig Alkohol, was das Gericht als erschwerenden Umstand wertete.
Letzte Chance vor dem Gefängnis
Statt sofort eine Jugendhaftstrafe zu verhängen, wandte das Gericht die Maßnahme des Vorbehalts der Strafverhängung an. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf freiem Fuß bleibt, jedoch unter der Bedingung, in den nächsten zwei Jahren keine neue Straftat zu begehen. Andernfalls wird die Haftstrafe nachträglich verhängt.
Die im Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten kamen zu dem Schluss, dass gerade die Androhung einer Haftstrafe eine starke präventive Wirkung haben und ihn von der Wiederholung gewalttätigen Verhaltens abhalten könnte. Neben dem Vorbehalt ist der Minderjährige verpflichtet, die Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 300 Euro zu tragen.
Mit dieser Entscheidung gab ihm das Gericht die Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern, jedoch mit der klaren Botschaft, dass jeder neue Vorfall automatisch den Gang in die Jugendhaft bedeuten würde.