Was als Routinekontrolle wegen Fahrens ohne Schutzhelm begann, endete in einer Festnahme mit mehreren Verstößen. Die Polizeistation der Grenzpolizei in Metković hat ihre Ermittlungen gegen einen 20-jährigen kroatischen Staatsbürger abgeschlossen, den die Beamten am Mittwoch, dem 12. August 2026, abends in Metković stoppten, während er einen Elektroroller fuhr, wie im Polizeibericht veröffentlicht und von Slobodna Dalmacija übermittelt wurde.
Illegale Einreise und Drogen im Besitz
Bei der weiteren Bearbeitung wurde festgestellt, dass der junge Mann unmittelbar vor der Kontrolle zu Fuß illegal aus Bosnien und Herzegowina in die Republik Kroatien eingereist war. Dabei wurden bei ihm Drogen gefunden und beschlagnahmt, nämlich 32,5 Gramm Marihuana und 6 Gramm Haschisch.
Roller entsprach nicht den Vorschriften
Die Polizei stellte außerdem fest, dass der Elektroroller nicht den technischen Anforderungen für ein persönliches Transportmittel entsprach, weshalb er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorübergehend beschlagnahmt wurde. Wegen des Verdachts, mehrere Verstöße gegen die Bestimmungen des Schengener Grenzkodex, des Gesetzes zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des Gesetzes über die Sicherheit des Straßenverkehrs begangen zu haben, wurde der Fahrer festgenommen und anschließend dem Amtsgericht in Metković vorgeführt.
Erinnerung an die Regeln für persönliche Transportmittel
Die Polizei richtete eine Warnung an die Bürger, die Elektroroller und andere persönliche Transportmittel fahren. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen solche Fahrzeuge auf ebener Straße eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreichen, der Motor darf einen Hubraum von nicht mehr als 25 ccm haben, und die Leistung des Elektromotors darf 0,6 kW nicht überschreiten.
Wenn das Fahrzeug die genannten Parameter überschreitet, gilt es nicht als persönliches Transportmittel, sondern muss eine technische Untersuchung bestehen und als Motorrad oder Moped zugelassen werden. Dafür ist auch die entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich. Andernfalls kann die Polizei ein solches nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmen, und der Fahrer wird wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.
Pflichtausrüstung und Verkehrsregeln
Die Polizei erinnerte auch an die weiteren Pflichten der Fahrer persönlicher Transportmittel: Während der Fahrt müssen sie einen Schutzhelm tragen, dürfen keine Kopfhörer auf beiden Ohren verwenden, und bei Nacht und bei Tag bei eingeschränkter Sicht sind sie verpflichtet, eine reflektierende Weste oder reflektierende Kleidung zu tragen. Für die Fahrt sind Radwege oder Radfahrstreifen vorgeschrieben; wenn diese nicht vorhanden sind, ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt, jedoch mit erhöhter Vorsicht und reduzierter Geschwindigkeit.