Trogir-Fahrerin ohne Führerschein und mit Marihuana hinter Gittern
Die Polizei hat der 29-jährigen, mehrfachen Verkehrssünderin nach einer Reihe von Verstößen 60 Tage Haft und ein Jahr Fahrverbot vorgeschlagen.
Die Polizei hat der 29-jährigen, mehrfachen Verkehrssünderin nach einer Reihe von Verstößen 60 Tage Haft und ein Jahr Fahrverbot vorgeschlagen.
Eine ungewöhnliche Reihe von Ereignissen ereignete sich am Samstag, dem 8. August 2026, auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Gebiet von Trogir, wo eine 29-jährige Fahrerin innerhalb weniger Minuten gleich vier Verstöße beging. Was als Verkehrsunfall mit Sachschaden begann, entwickelte sich schnell zu einem ernsten Fall, der zu ihrer Inhaftierung führte.
Nach Informationen der Slobodna Dalmacija begann der Vorfall zwischen 18 und 19 Uhr. Die 29-Jährige steuerte einen Pkw und führte ein Rückwärtsfahrmanöver aus. Dabei stieß sie gegen ein anderes geparktes Fahrzeug und verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstand.
Mit dem Eintreffen der Polizeibeamten am Unfallort wurde die Situation erheblich komplexer. Es wurde festgestellt, dass die Frau sich ans Steuer gesetzt hatte, obwohl ihr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Doch das war nicht das Ende ihrer Probleme mit dem Gesetz. Als der Polizeibeamte sie aufforderte, sich einem Drogentest zu unterziehen, verweigerte sie dies.
Bei der weiteren Durchsuchung fand die Polizei bei der 29-Jährigen auch eine geringe Menge Marihuana. Somit wurden bei einem einzigen Vorfall insgesamt vier Verstöße registriert, von denen einer gegen das Gesetz zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und die übrigen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Besonderes Gewicht erhält der Fall durch die Tatsache, dass es sich nicht um die erste Episode unverantwortlichen Verhaltens im Straßenverkehr handelt. Wie die Polizei mitteilt, ist die 29-Jährige als mehrfache Verkehrssünderin bekannt, die bereits mehrfach wegen schwerer Verkehrsdelikte angezeigt wurde. Genau diese Vorgeschichte war entscheidend für den weiteren Verlauf der Ereignisse und die Strenge der vorgeschlagenen Sanktionen.
Aufgrund ihres bisherigen Verhaltens und des offensichtlichen Wiederholungsrisikos beantragte die Polizei beim Gericht die Anordnung der Untersuchungshaft. Darüber hinaus wurden eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen, eine Geldstrafe sowie die Schutzmaßnahme eines Fahrverbots für Kraftfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten vorgeschlagen. Das Gericht akzeptierte den Antrag auf Untersuchungshaft, woraufhin die 29-Jährige ins Gefängnis überstellt wurde.