Insgesamt 376 Verkehrsverstöße registrierte die Polizei am vergangenen Wochenende im Gebiet der Gespanschaft Primorje-Gorski kotar. Bei den 56 erfassten Unfällen wurden 13 Personen verletzt, fünf erlitten schwere und acht leichte Verletzungen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Bericht hervorgeht.
Mit Abstand die meisten Verstöße, nämlich 108, betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Alkohol war in 25 Fällen der Auslöser, während 39 Fahrer und Mitfahrer ohne Sicherheitsgurt angetroffen wurden und vier während der Fahrt unzulässig ihr Handy benutzten.
Mit dem Motorrad in falscher Richtung und abgelaufener Fahrerlaubnis
Die höchste Alkoholkonzentration wurde am 8. August 2026 um etwa 1:45 Uhr auf Mali Lošinj gemessen, bei einem 52-jährigen Motorradfahrer mit Rijeka-Kennzeichen wurden 2,27 g/kg Alkohol im Blut festgestellt. Es wurde festgestellt, dass er in alkoholisiertem Zustand in die falsche Richtung fuhr und seine Fahrerlaubnis zudem abgelaufen war.
Er wurde in den Diensträumen festgehalten, bis die Wirkung des Rauschmittels nachließ. Ihm droht ein Bußgeldbescheid mit einer Geldstrafe von 1.670 Euro und einem vier Monate dauernden Fahrverbot.
Zečeva Draga: 203 km/h, wo 100 erlaubt sind
Am selben Tag wurde um 11:40 Uhr auf der Autobahn A6 bei Zečeva Draga auch die höchste unzulässige Geschwindigkeit registriert, ein Pkw raste mit 203 km/h auf einem Abschnitt, wo die Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 100 km/h begrenzt ist. Der Fahrer wird gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bestraft.
Zivilstreife stoppt Fahrer mit Fahrverbot: Ihm drohen 60 Tage Haft
Einen besonders schweren Fall stellten die Beamten der Zivilstreife fest, als sie einen Pkw mit Karlovac-Kennzeichen stoppten. Am Steuer saß ein 56-jähriger kroatischer Staatsbürger, der während eines gegen ihn verhängten Fahrverbots für die Klasse B fuhr.
Die Polizei nahm den Fahrer fest und führte ihn dem beschleunigten Ordnungswidrigkeitenverfahren zu; sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden eine Geldstrafe von 2.650 Euro, eine Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie ein Fahrverbot für die Klasse B von 12 Monaten vorgeschlagen, zusätzlich zur dauerhaften Einziehung des Fahrzeugs.
Neben diesen schwerwiegenderen Verstößen wurden auch fünf Fälle von Fahren ohne Führerschein, zwei Fälle von Fahren trotz Fahrverbots, vier Fälle von Fahren mit nicht zugelassenen oder nicht verkehrssicheren Fahrzeugen sowie 189 weitere Verkehrsverstöße registriert.