Der Minister für Raumordnung, Bauwesen und Staatseigentum, Branko Bačić, stellte am Donnerstag den Entwurf des neuen Wohnraummietgesetzes vor. Wie HRT berichtet, ist eine der bedeutendsten Neuerungen die verpflichtende notarielle Beurkundung aller künftigen Langzeitmietverträge.
Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1996 gehört der Vergangenheit an, und das neue Regelungspaket wird in den kommenden Tagen der öffentlichen Konsultation zugeleitet. Nach den Worten des Ministers muss jeder neue Vertrag in Form einer notariellen Urkunde errichtet oder von einem Notar bestätigt, also notariell beurkundet, werden.
Schnellere Beitreibung und Räumung ohne Gericht
Die notarielle Beurkundung bedeutet, dass der Notar die Identität und den Willen der Parteien prüft und sie über die rechtlichen Folgen der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen aufklärt. Wie Stijena.info berichtet, liegt der Hauptvorteil für Vermieter jedoch in der Möglichkeit der direkten Zwangsvollstreckung zur Räumung oder zur Beitreibung von Forderungen, ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren.
"Damit wird eine Zwangsvollstreckung ohne vorheriges langwieriges Gerichtsverfahren zur Räumung oder Beitreibung ermöglicht. Mit den Gesetzesbestimmungen stärken wir die rechtsvertragliche Beziehung des Langzeitmietverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter. Allein durch die notarielle Beurkundung erleichtern wir dem Wohnungseigentümer, wenn Umstände eingetreten sind, die eine mögliche Kündigung des Vertrags zur Räumung oder zur Beitreibung nicht bezahlter Forderungen begründen, ihr Verhältnis einfacher zu regeln", sagte Minister Bačić gegenüber HRT.
Mieter sollten vorsichtig sein
Auch wenn die neuen Regeln die Position der Eigentümer stärken, garantieren sie keinen automatischen Sieg im Streitfall. Der Vertrag muss die Rechte und Pflichten, Zahlungsfristen und Kündigungsbedingungen präzise festlegen. Mietern wird daher geraten, vor der Unterzeichnung alle Klauseln sorgfältig zu prüfen, insbesondere jene zu Zahlungsrückständen, Kündigung und Wohnungsübergabe.
Die Beurkundungspflicht gilt für neue Langzeitmietverträge über Wohnraum. Der endgültige Anwendungsbereich sowie die Frage, wer die Kosten der Beglaubigung trägt, sollen nach der öffentlichen Konsultation und dem Gesetzgebungsverfahren bekannt sein. Bürger, die eine Wohnung langfristig vermieten oder mieten möchten, werden aufgefordert, die weiteren Schritte zu verfolgen, da die neue Regelung die bisherige Praxis, in der Verträge oft in einfacher Schriftform geschlossen wurden, unmittelbar verändern wird.